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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
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Kita-Gebührensatzung

Stadt Arnstadt

(B VIII/2025/0335)

Auf der Grundlage der §§ 19 Abs. 1, § 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) der §§ 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), des § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. -2022), zuletzt geändert durch Artikel 2 G v. 03.04.2025 I Nr. 107, der §§ 21 Abs. 1, 29 und 30 des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (Thüringer Kindergartengesetz - ThürKigaG) vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 276), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 202) sowie des § 4 der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft (Kita-Benutzungssatzung - KitaBenS) vom 26.11.2020 hat der Stadtrat der Stadt Arnstadt in seiner Sitzung am 13.11.2025 nachfolgende Satzung beschlossen:

1. Änderungssatzung

zur Neufassung der Satzung der Stadt Arnstadt über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft (Kita-Gebührensatzung - KitaGebS) vom 05.12.2025

Artikel 1

(1) Im § 7 Absatz 1 wird der Passus „dem Alter des Kindes,“ gestrichen.

(2) Im § 7 wird der Absatz 5 gestrichen.

(3) Im § 7 wird der bisherige Absatz 6 zu Absatz 5.

Artikel 2

Die Anlage 1 zur Neufassung Kita-Gebührensatzung wird neu gefasst:

Höhe des monatlichen Elternbeitrages für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Arnstadt

STUFE 1 ab 01.01.2026

STUFE 2 ab 01.01.2027

Artikel 3

Die 1. Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Stadt Arnstadt, 05.12.2025

Frank Spilling — - Dienstsiegel -

Bürgermeister

Anzeigen- und Prüfvermerk:

Die vorstehende Satzung ist dem zuständigen Landratsamt des Ilm-Kreises als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.11.2025 angezeigt worden. Der Prüfvermerk des Landratsamtes vom 24.11.2025 ist der Stadt Arnstadt am 24.11.2025 zugegangen. Gründe für eine Beanstandung liegen nicht vor.

Einer vorfristigen Bekanntmachung wurde zugestimmt.

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Geltendmachung von Verstößen:

Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Arnstadt, Der Bürgermeister, Markt 1, 99310 Arnstadt, schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.

Werden Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich (§ 21 (4) Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung - Thüringer Kommunalordnung - ThürKO).

Arnstadt, den 05.12.2025

Frank Spilling  —  - Dienstsiegel -

Bürgermeister