Die Zustellung des nachfolgend genannten Bescheides konnte nicht auf dem üblichen Weg erfolgen, da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist. Gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in Verbindung mit § 122 Abs. 5 Abgabenordnung (AO) und § 1 Abs. 2 Nr. 3 AO wird daher die öffentliche Zustellung angeordnet.
| Name des Steuerpflichtigen: | Filip Dimitrov Filipov |
| letzte bekannte Anschrift: | Marktstraße 20 99310 Arnstadt |
| Verwaltungsakt | Gewerbesteuerbescheid für das Jahr 2023 vom 28.10.2025 |
| Aktenzeichen | 04-00065800-001-0001 |
Mit dieser Bekanntmachung gilt der Bescheid gemäß § 10 Abs. 2 VwZG zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Der Bescheid kann ab Erscheinen des Amtsblattes innerhalb von 4 Wochen während der Sprechzeiten gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter bei der zuständigen Sachbearbeiterin eingesehen und abgeholt werden.
| Amt/Abteilung/SG: | Kämmerei/Finanzen und Steuern/Sachgebiet Steuern | |
| Dienstgebäude: | Ritterstraße 8 (Zimmer 9) | |
| Sachbearbeiterin: | Frau Kosmetschke | |
| Telefon: | 03628/745-777 |
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| Sprechzeiten: | Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag | von 09.00 bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | auch von 13.30 bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Die Vereinbarung eines Termins außerhalb der Sprechzeiten ist möglich. | |
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Im Auftrag
Gleichmann
Sachgebietsleitung Steuern
Veröffentlichung Amtsblatts:
ausgehangen:
abgenommen: