Jahresabschluss einschließlich Bilanz- und Jahresbericht der GEWOG GmbH Bad Salzungen für das Geschäftsjahr 2021
— Vorlage: BV/0137/2022
Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen,
der Bürgermeister der Stadt Bad Salzungen wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der GEWOG GmbH Bad Salzungen nachfolgendem Beschluss zuzustimmen:
| - | den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Bavaria Revisions- und Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, versehenen Jahresabschluss einschließlich Bilanz und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 festzustellen, |
| - | den Jahresüberschuss in Höhe von 1.233.995,83 € in andere Rücklagen einzustellen. |
Ergebnis: einstimmig beschlossen
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Entlastung des Geschäftsführers der GEWOG GmbH Bad Salzungen für das Geschäftsjahr 2021
— Vorlage: BV/0136/2022
Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen,
der Bürgermeister der Stadt Bad Salzungen wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung dem Geschäftsführer der GEWOG GmbH Bad Salzungen für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
Ergebnis: einstimmig beschlossen
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Entlastung des Aufsichtsrates der GEWOG GmbH Bad Salzungen für das Geschäftsjahr 2021
— Vorlage: BV/0135/2022
Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen,
der Bürgermeister der Stadt Bad Salzungen wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat der GEWOG GmbH Bad Salzungen für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
Ergebnis: einstimmig beschlossen
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Beschluss über die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan und Stellenplan 2023 des Kur- und Touristikunternehmens der Stadt Bad Salzungen kommunale AöR
— Vorlage: BV/0149/2022
Beschlussvorschlag
Die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 des Kur- und Touristikunternehmens der Stadt Bad Salzungen kommunale AöR wird in vorliegender Fassung beschlossen.
Ergebnis: einstimmig beschlossen
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Beschlussfassung über die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit Haushaltsplan einschließlich aller Anlagen
— Vorlage: BV/0139/2022
Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen,
| 1. | Der Stadtrat erlässt die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit ihren Anlagen. | |
| Der Verwaltungshaushalt wird festgesetzt mit | ||
| Einnahmen | 42.987.185 € | |
| Ausgaben | 42.987.185 € | |
| der Vermögenshaushalt wird festgesetzt mit | ||
| Einnahmen | 20.618.221 € | |
| Ausgaben | 20.618.221 €. | |
Der Bürgermeister wird mit der Durchsetzung des 2. Nachtragshaushaltes 2022 beauftragt.
Ergebnis: einstimmig beschlossen
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Beschlussfassung über den Finanzplan 2021 bis 2025 gemäß Anlage zum 2. Nachtragshaushalt 2022
— Vorlage: BV/0140/2022
Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen,
den Finanzplan 2021 bis 2025 gemäß Anlage zum 2. Nachtragshaushaltsplan 2022 zu erlassen.
Ergebnis: einstimmig beschlossen
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Erhöhung der Kapitaleinlage des Kur- und Touristikunternehmen AöR und Änderung der Unternehmenssatzung
— Vorlage: BV/0132/2022
Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen,
| 1. | eine Kapitaleinlage an das Kur- und Touristikunternehmen AöR in Höhe von 600.000 € vorzunehmen. |
| 2. | die Unternehmenssatzung für das Kur- und Touristikunternehmen AöR vom 01.12.2015, mit Änderung vom 26.03.2018, im § 1 Abs. 5 wie folgt zu ändern: |
| „Das Stammkapital beträgt 625.600 €.“ |
Ergebnis: einstimmig beschlossen
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1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Salzungen vom 18.12.2020
— Vorlage: BV/0146/2022
Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen,
den 1. Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Salzungen (Stand 01.11.2022) als Satzung zu beschließen.
Ergebnis: einstimmig beschlossen
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3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bad Salzungen über die Freiwillige Feuerwehr vom 04. November 2019
— Vorlage: BV/0143/2022
Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen,
der 3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bad Salzungen über die Freiwillige Feuerwehr vom 04. November 2019 zuzustimmen.
Ergebnis: einstimmig beschlossen
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B-Plan Nr. 71 "Am Rehbach", Wildprechtroda;
hier: 1. Abwägungsbeschluss, 2. Satzungsbeschluss
— Vorlage: BV/0125/2022
Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen,
| 1. | Der vorliegende Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 1 wird als Ergebnis der Abwägung beschlossen. Er besteht aus Teil 1 für die Öffentlichkeitsbeteiligung und Teil 2 für die Behördenbeteiligung und berücksichtigt alle fristgerecht eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 71 „Am Rehbach“ in Wildprechtroda. Das Ergebnis der Abwägung geht als Abwägungsprotokoll in die Verfahrensakte zum Bebauung ein und wird den Beteiligten schriftlich mitgeteilt. |
| 2. | Der Bebauungsplan Nr. 71 „Am Rehbach” in Wildprechtroda, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 07.10.2022 als Satzung der Stadt Bad Salzungen beschlossen (Anlage 2). |
| Die Begründung zum Bebauungsplan in der Fassung vom 07.10.2022 (Anlage 3) wird gebilligt. | |
| Vor ihrer Bekanntmachung wird die Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde eingereicht. Erst mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. |
Ergebnis: einstimmig beschlossen
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Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus gemäß § 171d Baugesetzbuch im Stadtumbaugebiet "Historischer Ortskern Tiefenort"
— Vorlage: BV/0133/2022
Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen,
für das Stadtumbaugebiet nach § 171a Baugesetzbuch (BauGB) „Historischer Ortskern Tiefenort“ die, in der Anlage enthaltene Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus gemäß § 171d Baugesetzbuch zu beschließen.
Ergebnis: einstimmig beschlossen
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Nutzungs- und Vergabeordnung des Inventares städtischer Einrichtungen
— Vorlage: BV/0144/2022
Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen,
der vorgelegten Nutzungs- und Vergabeordnung des Inventares in den städtischen Einrichtungen zuzustimmen.
Ergebnis: zurückgestellt
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Förderung einer Freiwilligenagentur in Bad Salzungen
— Vorlage: BV/0147/2022
Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen,
dem Sozialwerk des Demokratischen Frauenbundes, LV Thüringen e.V. für die Aufgabenerfüllung als Träger der Freiwilligenagentur Bad Salzungen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 jeweils einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 6.500,00 Euro bereitzustellen.
Ergebnis: einstimmig beschlossen
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Prädikatisierung zum staatlich anerkannten Sole-Heilbad
— Vorlage: BV/0148/2022
Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen,
die erneute Prädikatisierung zum staatlich anerkannten Sole-Heilbad zu beantragen.
Das Prädikatisierungsgebiet erstreckt sich auf die Kernstadt ohne Ortsteile.
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Nutzungs- und Vergabeordnung des Inventars städtischer Einrichtungen
— Vorlage: BV/0144/2022
Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen,
der vorgelegten Nutzungs- und Vergabeordnung des Inventares in den städtischen Einrichtungen zuzustimmen.
Ergebnis: einstimmig beschlossen
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Erteilung des Einverständnisses der Mitglieder des Stadtrates zum Ersetzen der Schriftform durch die elektronische Form nach § 35 Abs. 7 S. 1 ThürKO
— Vorlage: BV/0154/2022
Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen,
| 1. | Die Mitglieder des Stadtrates erteilen ihr Einverständnis zum Ersetzen der Schriftform durch die elektronische Form nach § 35 Abs. 7 S. 1 ThürKO. |
| 2. | Die Ladung zu Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse erfolgt künftig durch Bereitstellung der Einladung und der Tagesordnung im Ratsinformationssystem der Stadt Bad Salzungen. Die Stadträte werden nach dem Einstellen über diesen Umstand per E-Mail benachrichtigt. |
| 3. | Die Verwaltung wird beauftragt, die Geschäftsordnung entsprechend zu überarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. |
Ergebnis: einstimmig beschlossen
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Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan einschließlich aller Anlagen 2023 sowie dem Stellenplan 2023
— Vorlage: BV/0150/2022
Beschlussfassung
Es wird beschlossen,
| 1. | Der Stadtrat erlässt die Haushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen. | |
| Der Verwaltungshaushalt wird festgesetzt mit | ||
| Einnahmen | 45.410,961 € | |
| Ausgaben | 45.410.961 € | |
| Der Vermögenshaushalt wird festgesetzt mit | ||
| Einnahmen | 20.770.456 € | |
| Ausgaben | 20.770.456 € | |
| Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 10.700.250 € festgesetzt. | ||
| Kreditaufnahmen sind im Jahr 2023 in Höhe von 1.509.612 € vorgesehen. | ||
| 2. | Der Stadtrat beschließt den Stellenplan 2023. | |
| Der Bürgermeister wird mit der Durchsetzung des Haushaltsplanes 2023 beauftragt. | ||
Ergebnis: einstimmig beschlossen
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Beschlussfassung über den Finanzplan 2022 bis 2026
— Vorlage: BVB/0151/2022
Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen,
den Finanzplan 2022 bis 2026 gemäß Anlage zum Haushaltsplan 2023 zu erlassen.
Ergebnis: einstimmig beschlossen