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Amtsblatt der Stadt Bad Salzungen
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachungen

Flurbereinigungsbereich Meiningen

Frankental 1, 98617 Meiningen

Flurbereinigungsverfahren: Bad Salzungen

Az.: 3-3-0352

Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und Ladung zum Anhörungstermin

1. Bekanntgabe (Offenlegung) des Flurbereinigungsplanes

Gemäß § 59 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) wird der Flurbereinigungsplan den Beteiligten im Zeitraum

vom 06.03.2023 bis 10.03.2023

in der Zeit von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr

sowie

vom 13.03.2023 bis 15.03.2023

in der Zeit von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr

im

Dorfgemeinschaftshaus Langenfeld,

Kirchgasse 1 in 36433 Bad Salzungen OT Langenfeld,

bekannt gegeben.

Der Flurbereinigungsplan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Währenddessen stehen Beauftragte des TLBG zur Erläuterung und Auskunftserteilung zur Verfügung.

Den Beteiligten ist auf ihren Wunsch an Ort und Stelle die neue Feldeinteilung zu erläutern. Diesbezügliche Termine können während der Offenlegung des Flurbereinigungsplanes vereinbart werden.

Die Einsichtnahme im genannten Zeitraum kann nur mit vorheriger Terminabsprache erfolgen. Ich bitte diesbezüglich bis spätestens 01.03.2023 telefonisch (Herr Döll: 0361/574172-118 oder Herr Gierke: 0361/574172-116) oder per E-Mail mit dem Flurbereinigungsbereich Meiningen Kontakt aufzunehmen.

2. Ladung zum Anhörungstermin

Im Flurbereinigungsverfahren Bad Salzungen findet die Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG

am

Donnerstag, dem 23.03.2023, ab 10.00 Uhr

im

Dorfgemeinschaftshaus Langenfeld,

Kirchgasse 1 in 36433 Bad Salzungen OT Langenfeld,

statt.

Die Beteiligten werden hiermit geladen als

a)

Eigentümer ihrer dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke,

b)

Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Flurbereinigungsverfahren unterliegen,

c)

Landempfänger im neuen Bestand.

Widersprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes müssen die Beteiligten im Anhörungstermin vorbringen!

Eine Auskunftserteilung oder Erläuterung der Abfindung kann am Tag des Anhörungstermins nicht mehr erfolgen!

Beteiligte, die keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht erscheinen!

Für den Anhörungstermin ist gleichfalls eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Diese kann im Offenlegungstermin, unter den vorgenannten Rufnummern oder per E-Mail erfolgen.

3. Zusendung von Auszügen aus dem Flurbereinigungsplan

Jeder Teilnehmer erhält als Anlage zu dieser Ladung einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie dem Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Dieser Auszug soll den Teilnehmern unabhängig von den Erläuterungen des Flurbereinigungsplanes im Bekanntgabetermin (Nr. 1) ermöglichen, ihre Abfindung tatsächlich und rechnerisch nachzuprüfen.

4. Vertretungsbefugnis

Wer an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine Vollmacht nachweisen, die auch nachgereicht werden kann.

Vollmachtvordrucke sind beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Meiningen, Frankental 1, 98617 Meiningen, kostenlos erhältlich.

Die Vollmacht muss amtlich beglaubigt werden (z.B. Stadt- oder Gemeindeverwaltung, Gerichts- oder Polizeibehörde). Die amtliche Beglaubigung ist gebührenfrei.

Eine öffentliche (notarielle) Beglaubigung ist nicht kostenfrei.

5. Datenschutzrechtlicher Hinweis

Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DS-GVO personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.

Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.

6. Hygieneregelungen COVID-19

Bei den Offenlegungs- und Anhörungsterminen sind die dann geltenden Bestimmungen gegen die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus zu beachten.

Meiningen, den 16.12.2022

Im Auftrag

Andreas Harnischfeger  — DS

Referatsleiter