Im Zuge der Grundsteuerreform, die auf Grundlage des Urteils vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 erfolgte, wurden alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Dies war notwendig, da die sogenannten Einheitswerte, die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer, in den ostdeutschen Bundeländern seit 1935 und in den westdeutschen Bundesländern seit 1964 nicht mehr aktualisiert wurden.
Jeder Grundstückseigentümer war in den vergangenen drei Jahren verpflichtet, eine Grundsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt abzugeben. In der Folge ergingen durch das Land Thüringen aktualisierte Grundsteuermessbescheide an die Eigentümer.
Sollten Fragen zum Steuermessbetrag bestehen, können Sie sich direkt beim Finanzamt informieren. Hierfür hat der Freistaat Thüringen eine Grundsteuer-Hotline eingerichtet.
Die Hotline des Finanzamtes Eisenach erreichen Sie unter:
0361 / 57 3618 780
Die Grundsteuermessbescheide bilden die Grundlage für die Erstellung der Grundsteuerbescheide durch die Stadtverwaltung. Seit Juni 2023 verarbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fortlaufend die neuen Daten des Finanzamtes.
Am 04.12.2024 beschloss der Stadtrat in einer öffentlichen Sitzung die neue Hebesatzsatzung. Es wurde entschieden, die Hebesätze vorerst unverändert zu lassen, da noch immer keine abschließende Aussage über die konkreten Auswirkungen auf das gesamte Grundsteueraufkommen getroffen werden können.
Im Januar 2025 versandte die Stadtverwaltung rund 16.000 neue Grundsteuerbescheide mit gleichbleibenden Hebesatz an die Grundstückseigentümer.
Bei Fragen zum Grundsteuerbescheid helfen Ihnen die Mitarbeiter des Fachdienstes Stadtkasse und Steuern unter der Telefonnummer: 03695/671-424 und 671-425 gern.