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Amtsblatt der Stadt Bad Salzungen
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachungen

Abbildung 1: Lage des Geltungsbereiches, ohne Maßstab (Quelle: © basemap.de Web Raster, siehe https://sgx.geodatenzentrum.de/wms_basemapde )

Bauleitverfahren für den Bebauungsplan Nr. 7 -

6. Änderung Gewerbe- und Industriegebiet „Ober der Brück“

hier:

Bekanntmachung über die frühzeitige öffentliche Auslegung des Entwurfes zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB

Ziel und Zweck der Planung

Der Stadtrat der Stadt Bad Salzungen hat in seiner Sitzung am 07. Februar 2024 den Aufstellungsbeschluss der 6. Änderung des Bebauungsplans gefasst.

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Langenfeld und umfasst um die 8,8 ha. Es wird im Westen und Süden durch den Langenfelder Wald begrenzt. Im Nordosten schließt sich das bestehende Gewerbe- und Industriegebiet entlang der Straßen „Im Langen Streif“ und „Zum Waldblick“ an. Nördlich grenzt das Plangebiet überwiegend an den Bereich einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Für das Gewerbe- und Industriegebiet „Ober der Brück“ besteht bereits ein gleichnamiger Bebauungsplan (siehe Abbildung 1). Angesichts der Entwicklungen auf dem Energiemarkt und den wachsenden Herausforderungen für Kommunen und Gewerbe wird es notwendig, für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Festsetzungen zu treffen, die die Nutzung regenerativer Energien, insbesondere durch Photovoltaikanlagen, ermöglichen. Dies dient der Förderung nachhaltiger Energienutzung und der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen auf kommunaler Ebene.

Mit der Rechtskräftigkeit der 5. Änderung wurden im gesamten Gewerbe- und Industriegebiet „Ober der Brück“ Solar-Freiflächenanlagen ausgeschlossen. Daher soll für den Teilbereich eine Änderung aufgestellt werden, der folgende Flurstücke betrifft: 2357/54 (teilweise), 639, 640, 641, 642/2, 642/3, 642/4, 643/3, 643/4, 643/5, 646/4, 646/8, 646/7, 646/6 (siehe Abbildung 1).

Die Ausweisung von Flächen für Solar- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen bedeutet jedoch nicht eine Priorisierung dieser Nutzung gegenüber der Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben.

Beteiligung

Die Planungsunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

Montag, den 10.02.2025

bis einschließlich

Freitag, den 07.03.2025

auf der Internetseite der Stadt Bad Salzungen unter www.badsalzungen.de/de/oeffentlichkeitsbeteiligung.html veröffentlicht.

Außerdem liegen die o.g. Unterlagen im gleichen Zeitraum während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung, Ratsstraße 2, 36433 Bad Salzungen im Foyer zur öffentlichen Einsichtnahme und Erörterungsmöglichkeit aus.

Allgemeine Öffnungszeiten:

Montag und Mittwoch

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Dienstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während der Auslegungsdauer können alle Auskunft über den Inhalt des Bebauungsplanes verlangen und Anregungen vorbringen. Äußerungen und Stellungnahmen sollen sich jedoch nur auf den Teilbereich der Änderung beschränken.

Äußerungen und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans sollen in elektronischer Form an stadtentwicklung@badsalzungen.de übermittelt werden.

Zusätzlich können Stellungnahmen auf dem Postweg an folgende Anschrift gesendet werden:

Postanschrift:

Stadtverwaltung Bad Salzungen

FD Stadtentwicklung

Ratsstraße 2, 36433 Bad Salzungen

Die Abgabe einer Stellungnahme zur Niederschrift ist nach telefonischer Terminvereinbarung außerdem möglich (Telefonnummer 03695/ 671-710).

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7. - 6. Änderung Gewerbe- und Industriegebiet „Ober der Brück“ liegt in der Stadt Bad Salzungen, Ortsteil Langenfeld.

Der Geltungsbereich ist aus der Markierung der Abbildung 1 ersichtlich:

Hinweise

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise und Anregungen schriftlich oder während den Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Äußerungen und Stellungnahmen sollen sich jedoch nur auf den Teilbereich der Änderung beschränken. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen über den Bauleitplan können unberücksichtigt bleiben. Anträge nach § 47 VwGO sind unzulässig.

Bad Salzungen, den 15.01.2025  —  -Siegel-

Klaus Bohl

Bürgermeister