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Amtsblatt der Stadt Bad Salzungen
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Schöffenwahl 2023

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

im Jahr 2023 findet die Wahl der ehrenamtliche Richter in der Erwachsenen- und Jugendgerichtsbarkeit (Erwachsenen- und Jugendschöffen) in der Strafrechtspflege für die Amtsperiode 2024 bis 2028 statt.

Für die Schöffenwahl hat die Stadt Bad Salzungen eine Vorschlagsliste für die Wahl der Erwachsenenschöffen und der Wartburgkreis für seinen Bereich eine Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen aufzustellen.

Daher rufen wir alle interessierten Bürger, die sich als ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit engagieren möchten auf, sich zu bewerben. Wir möchten Sie bitten, sich bei Interesse an diesem Ehrenamt bei der Stadtverwaltung Bad Salzungen, Fachbereich Rathausdienste & Recht, Ratsstraße 2, 36433 Bad Salzungen bei Herrn Hoberg zu melden.

Sie können Ihr Interesse gern schriftlich bekunden oder einfach bei uns vorsprechen.

Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt, das nur von Deutschen versehen werden kann. Über die weiteren Voraussetzung, die erfüllt sein müssen, um zum Schöffen berufen zu werden, können Sie sich unter anderem bei uns informieren. Sie können sich auch gerne an uns wenden, wenn Sie andere Fragen zu diesem Ehrenamt haben.

Bei allen, die sich bereit erklären, das Amt eines Schöffen oder Jugendschöffen auszuüben, bedanken wir uns bereits jetzt recht herzlich.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Bohl

Bürgermeister