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Amtsblatt der Stadt Bad Salzungen
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes, zur Aufhebung, des Bebauungsplans Nr. 1 „Hutweide/Jagdrasen“ der Stadt Bad Salzungen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Übersichtslageplan mit Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) des Bebauungsplan Nr. 1 Wohngebiet „Hutweide / Jagdrasen“ – Stadt Bad Salzungen (Kartengrundlage: WEBAtlasDE ©; Quelle: „Geoproxy Thüringen“; ohne Maßstab)

Der Stadtrat der Stadt Bad Salzungen hat am 22.11.2023 mit Beschluss-Nr. BV/0128/2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf, zur Aufhebung, des Bebauungsplans Nr. 1 „Hutweide/Jagdrasen“, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 08.08.2023 gebilligt und die Auslegung beschlossen.

Der Entwurf, zur Aufhebung, des Bebauungsplans Nr. 1 „Hutweide/Jagdrasen“ der Stadt Bad Salzungen, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht (Fassung mit Stand vom 08.08.2023) und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 31.03.2025 bis einschließlich 25.04.2025

in der Stadtverwaltung Bad Salzungen, Ratsstraße 2, Foyer, 36433 Bad Salzungen während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag

von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr

Dienstag

von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13.00 bis 15:00 Uhr

Mittwoch

von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13.00 bis 15:00 Uhr

Donnerstag

von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13.00 bis 18:00 Uhr

Freitag

von 08:00 bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen (Bebauungsplan, Begründung, Umweltbericht und die umweltbezogenen Stellungnahmen) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können, während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes, auf den Internetseiten der Stadt Bad Salzungen unter https://www.badsalzungen.de/de/oeffentlichkeitsbeteiligung.html eingesehen werden.

Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 1 „Hutweide /Jagdrasen“ ist dem Übersichtslageplan zu entnehmen.

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Etterwinden. Der Geltungsbereich wird im Westen von der Straße „Unterm Eichenberg“ begrenzt. Südlich schließt sich die bebaute Ortslage mit der Straße „Hutweide“ an. Im Osten wird das Plangebiet überwiegend von einer Grünfläche begrenzt. Lediglich im Bereich der Straße „Jagdrasen“ verläuft dieser bis an die „Wilhelmsthaler Straße“ heran. Im Norden schließt sich eine Grünfläche an das Plangebiet an. Im Geltungsbereich befinden sich die Straßen „Jagdrasen“ und „Bergstraße“.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

I. Aus dem Umweltbericht

Im vorliegenden Umweltbericht erfolgte die Bestandserfassung,- bewertung sowie Auswirkungsanalyse bei Umsetzung der Planung für die nachfolgenden Schutzgüter. Darüber hinaus sind für die Schutzgüter folgende Informationen verfügbar:

Mensch

  • Informationen zur Betroffenheit der menschlichen Gesundheit und der Bevölkerung

Tiere / Pflanzen / biologische Vielfalt

  • Beschreibung der vorhandenen Vegetationsstrukturen im Plangebiet
  • Angaben zu vorhandenen Tierarten im Plangebiet

Boden und Wasser

  • Informationen zu vorhandenen Bodenarten im Plangebiet
  • Informationen zu vorhandenen Oberflächengewässern (Still- und Fließgewässer) und zur Grundwassersituation im Plangebiet

Klima / Luft

  • Informationen zur Luftsituation im Plangebiet sowie zum Klimabezirk und den dazugehörigen Parametern (Niederschlag, Temperatur, Wind)

Landschaft

  • Informationen zum Naturraum, Oberflächengestalt und der landschaftlichen Strukturierung des Untersuchungsraumes

Kultur- und Sachgüter

  • Information zum Vorhandensein und zur Betroffenheit von Kultur- und Sachgütern

Natura-2000-Gebiete und andere Schutzgebiete

  • Angaben zu vorhandenen Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) und Special Protection Area (SPA-Gebieten [Vogelschutzgebieten]) im Untersuchungsraum und der Umgebung
  • Angaben zu weiteren Schutzgebieten im Untersuchungsraum und der Umgebung (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiet, Nationalpark, Naturpark, u.a.)
  • Angaben zu gesetzlich geschützten Biotopen
  • Wasserschutzgebieten einschließlich Informationen zu geltenden Regelungen in Wasserschutzgebieten

Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen

  • Keine Maßnahmen erforderlich

II. Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 und 2 BauGB)

Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar vom 22.06.2023

  • Hinweise zur zusätzlichen Bebaubarkeit

Landratsamt Wartburgkreis vom 12.07.2023

  • Hinweise zur Löschwasserversorgung

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 10.07.2023

  • Hinweis zur Lage im Wasserschutzgebiet „Eltetal“

III. Aus Gutachten

  • keine

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Bad Salzungen, den 05.03.2025  —  -Siegel-

Bohl

Bürgermeister