Übersichtslageplan mit Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) des Bebauungsplan Nr. 1 Wohngebiet „Hutweide / Jagdrasen“ – Stadt Bad Salzungen (Kartengrundlage: WEBAtlasDE ©; Quelle: „Geoproxy Thüringen“; ohne Maßstab)
Der Stadtrat der Stadt Bad Salzungen hat am 22.11.2023 mit Beschluss-Nr. BV/0128/2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf, zur Aufhebung, des Bebauungsplans Nr. 1 „Hutweide/Jagdrasen“, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 08.08.2023 gebilligt und die Auslegung beschlossen.
Der Entwurf, zur Aufhebung, des Bebauungsplans Nr. 1 „Hutweide/Jagdrasen“ der Stadt Bad Salzungen, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht (Fassung mit Stand vom 08.08.2023) und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 31.03.2025 bis einschließlich 25.04.2025
in der Stadtverwaltung Bad Salzungen, Ratsstraße 2, Foyer, 36433 Bad Salzungen während der allgemeinen Öffnungszeiten
| Montag | von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Dienstag | von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13.00 bis 15:00 Uhr |
| Mittwoch | von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13.00 bis 15:00 Uhr |
| Donnerstag | von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13.00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag | von 08:00 bis 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen (Bebauungsplan, Begründung, Umweltbericht und die umweltbezogenen Stellungnahmen) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können, während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes, auf den Internetseiten der Stadt Bad Salzungen unter https://www.badsalzungen.de/de/oeffentlichkeitsbeteiligung.html eingesehen werden.
Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 1 „Hutweide /Jagdrasen“ ist dem Übersichtslageplan zu entnehmen.
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Etterwinden. Der Geltungsbereich wird im Westen von der Straße „Unterm Eichenberg“ begrenzt. Südlich schließt sich die bebaute Ortslage mit der Straße „Hutweide“ an. Im Osten wird das Plangebiet überwiegend von einer Grünfläche begrenzt. Lediglich im Bereich der Straße „Jagdrasen“ verläuft dieser bis an die „Wilhelmsthaler Straße“ heran. Im Norden schließt sich eine Grünfläche an das Plangebiet an. Im Geltungsbereich befinden sich die Straßen „Jagdrasen“ und „Bergstraße“.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
I. Aus dem Umweltbericht
Im vorliegenden Umweltbericht erfolgte die Bestandserfassung,- bewertung sowie Auswirkungsanalyse bei Umsetzung der Planung für die nachfolgenden Schutzgüter. Darüber hinaus sind für die Schutzgüter folgende Informationen verfügbar:
Mensch
Tiere / Pflanzen / biologische Vielfalt
Boden und Wasser
Klima / Luft
Landschaft
Kultur- und Sachgüter
Natura-2000-Gebiete und andere Schutzgebiete
Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen
II. Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 und 2 BauGB)
Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar vom 22.06.2023
Landratsamt Wartburgkreis vom 12.07.2023
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 10.07.2023
III. Aus Gutachten
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Bad Salzungen, den 05.03.2025 — -Siegel-
Bohl
Bürgermeister