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Amtsblatt der Stadt Bad Salzungen
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 68 Wohngebiet „Am Unzbach“ der Stadt Bad Salzungen

Übersichtslageplan mit Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) des Bebauungsplans Nr. 68 Wohngebiet „Am Unzbach“ der Stadt Bad Salzungen; Kartengrundlage: WEBAtlasDE „Geoproxy Thüringen“; ohne Maßstab

[Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren] nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Bad Salzungen hat am 19.04.2023 mit Beschluss-Nr. BV/0037/2023. in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 68 Wohngebiet „Am Unzbach“ der Stadt Bad Salzungen [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 03.03.2023 gebilligt und die Auslegung beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Dementsprechend kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen werden.

Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 68 Wohngebiet „Am Unzbach“ der Stadt Bad Salzungen [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung (Fassung mit Stand vom 03.03.2023 und die vorliegende Schallimmissionsprognose werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 30.05.2023 bis einschließlich 04.07.2023

in der Stadtverwaltung Bad Salzungen,

Ratsstraße 2, Foyer EG, 36433 Bad Salzungen

während der Öffnungszeiten

Montag

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15.30 Uhr

Dienstag

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15.30 Uhr

Donnerstag

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen (Bebauungsplan, Begründung und die vorliegende Schallimmissionsprognose) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können, während der öffentlichen Auslegung, auch auf den Internetseiten der Stadt Bad Salzungen unter

https://www.badsalzungen.de/de/buergerbeteiligung.html eingesehen werden.

Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 68 Wohngebiet „Am Unzbach“ [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren] ist dem Übersichtslageplan zu entnehmen.

Er umfasst umfasst in der Gemarkung Bad Salzungen, Flur 0 die Flurstücke 1554/20 (teilweise; Straße), 1565/2 (teilweise; Gewässer), 2508 (teilweise; Straße), 2509 (teilweise; Straße), 2514, 2536, 2537, 2538 und 2539.

Das Plangebiet liegt in der Kernstadt Bad Salzungen. Der Geltungsbereich wird im Norden von der „Lunaparkstraße“, im Osten sowie Süden vom „Zellerodaer Weg“ und im Westen von der „Keplerstraße“ begrenzt. Im Osten und Süden verläuft parallel zum „Zellerodaer Weg“ der „Unzbach“ (Gewässer).

Bad Salzungen, den 21.04.2023 — -Siegel-

gez. Bohl

Bürgermeister