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Amtsblatt der Stadt Bad Salzungen
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachungen

Übersichtslageplan mit dem Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 80 Sonstiges Sondergebiet Hospiz-Zentrum „Hospiz St. Wendel“ der Stadt Bad Salzungen (Kartengrundlage: WEBAtlasDE „Geoproxy Thüringen“; ohne Maßstab)

Sonstiges Sondergebiet Hospiz Zentrum „Hospiz St. Wendel“

hier:

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung

des Entwurfes zur Öffentlichkeits- und

Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Der Stadtrat der Stadt Bad Salzungen hat in seiner Sitzung am 17.04.2024 folgenden Beschluss gefasst:

BV-Nummer: BV/0031/2024

1.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 80 - Sonstiges Sondergebiet Hospiz-Zentrum „Hospiz St. Wendel“ in der Fassung vom 25.03.2024 wird in der vorliegenden Form gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

2.

Der Stadtrat bestimmt, dass für den Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 mit Textfestsetzungen, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.

Verfahrensart

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Dementsprechend kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen werden.

Öffentliche Auslegung

Der Entwurf zur Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 80 Sonstiges Sondergebiet Hospiz-Zentrum „Hospiz St. Wendel“ der Stadt Bad Salzungen, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:500 mit textlichen Festsetzungen, dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung (Fassung mit Stand vom 25.03.2024) sowie die vorliegende Schallimmissionsprognose und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

vom Montag, den 27.05.2024

bis einschließlich

Freitag, den 28.06.2024

durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Bad Salzungen unter www.badsalzungen.de/de/oeffentlichkeitsbeteiligung.html zu jedermanns Einsicht bereitgestellt.

Die DIN 4109-1:2018 wird ausschließlich in der Stadtverwaltung Bad Salzungen, Markt 11, 2. Obergeschoss, Zimmer 02, 36433 Bad Salzungen zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Gemäß § 3 Abs. 2 Plansicherungsgesetz erfolgt als zusätzliches Informationsangebot die öffentliche Auslegung der Unterlagen (Bebauungsplan und Begründung) zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung, Ratsstraße 2, 36433 Bad Salzungen im Foyer und in den Räumlichkeiten des Fachdienstes Stadtentwicklung, Markt 11, 2. OG während folgenden Öffnungszeiten:

Montag und Mittwoch

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:00 Uhr bis 15.30 Uhr

Dienstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während der Auslegungsdauer kann jedermann Auskunft über den Inhalt des Bebauungsplanes verlangen und Anregungen vorbringen.

Äußerungen und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans sollen in elektronischer Form an stadtentwicklung@badsalzungen.de übermittelt werden.

Zusätzlich können Stellungnahmen auf dem Postweg an folgende Anschrift gesendet werden:

Postanschrift:

Stadtverwaltung Bad Salzungen

FD Stadtentwicklung

Ratsstraße 2, 36433 Bad Salzungen

Die Abgabe einer Stellungnahme zur Niederschrift ist nach telefonischer Terminvereinbarung außerdem möglich (Telefonnummer 03695/ 671710).

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Bad Salzungen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

Beschreibung

Das Plangebiet liegt in der Kernstadt von Bad Salzungen. Nördlich des Geltungsbereiches befindet sich die Bahnstrecke von Eisenach nach Meiningen und die Straße „Flößrasen“. Zwischen der Bahnstrecke und der Straße „Flößrasen“, direkt an das Plangebiet angrenzend, befindet sich zum Teil die bebaute Ortslage und zum Teil eine Kleingartenanlage (Namen bitte einfügen). Im Osten grenzt das „Autohaus Fallenstein“ an das Plangebiet. Im Süden wird das Plangebiet von der „August-Bebel-Straße“, im Westen von der bebauten Ortslage und der „Büßergasse“ begrenzt. Im Plangebiet selbst befindet sich die Kapelle St. Wendel.

Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss werden der 1. und 2. Geltungsbereich zu einem Geltungsbereich vereinigt. Damit geht einher, dass die „Büßergasse“ Nr. 5 nunmehr Bestandteil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist.

Lageplan

Wichtige Hinweise:

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Bad Salzungen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c und e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 16 Abs. 1 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG). Mit der Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen des Bauleitplan-verfahrens werden die personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse) für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflichten genutzt und bis zur Rechtskraft/Bestandskraft der Satzung gespeichert.

Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung an Sie erfolgen.

Bad Salzungen, den 17.04.2024  —  -Siegel-

Bohl

Bürgermeister