Aufgrund mehrfacher Nachfragen im Rathaus und um der Verbreitung von Fehlinformationen entgegen zu wirken, informiert die Stadtverwaltung über Folgendes:
Durch die Stadt Bad Salzungen ist nicht vorgesehen, bestehende Pacht- oder Mietverhältnisse von Garagen, die sich auf städtischen Grundstücken befinden, dauerhaft zu beenden. Jedoch muss die Stadt Bad Salzungen ab dem 01.01.2025 Grundsteuer erheben und die Mehrwertsteuer auf den Pacht- bzw. Mietzins geltend machen. Bisher wurde die Grundsteuer von den Garagennutzern selbst entrichtet. Ab dem 01.01.2025 wird durch das zuständige Finanzamt die anfallende Grundsteuer nicht mehr gegenüber den Garagennutzern erhoben, sondern gegenüber der Stadt Bad Salzungen als Grundstückseigentümer. Daher wird es notwendig, die bestehenden Verträge mit den jeweiligen Nutzern anzupassen.
Darüber hinaus soll zukünftig einer missbräuchlichen Nutzung der vorhandenen Garagen zum Beispiel als „Schrauberwerkstatt“ oder „Partyraum“ entgegengetreten werden.
Garagennutzer, die ihre Garage zur Unterstellung ihres Fahrzeuges nutzen, müssen sich daher keine Sorgen machen. Ihnen wird die Garage auch zukünftig weiterhin zur Verfügung stehen.
Fachdienstleiter Rathausdienste & Recht
Volker Hoberg