Lage des Geltungsbereiches, ohne Maßstab (Quelle: © OpenStreetMap contributors. Die Daten sind unter der Open Database License verfügbar; siehe: www.openstreetmap.org)
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Bad Salzungen hat in öffentlicher Sitzung am 14.05.2025 mit Beschluss-Nr. BV/0117/2024 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 7 - 6. Änderung „Ober der Brück“ der Stadt Bad Salzungen gebilligt und dessen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Ziel und Zweck der Planung
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Langenfeld und umfasst um die 8,8 ha. Es wird im Westen und Süden durch den Langenfelder Wald begrenzt. Im Nordosten schließt sich das bestehende Gewerbe- und Industriegebiet entlang der Straßen „Im Langen Streif“ und „Zum Waldblick“ an. Nördlich grenzt das Plangebiet überwiegend an den Bereich einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Für das Gewerbe- und Industriegebiet „Ober der Brück“ besteht bereits ein gleichnamiger Bebauungsplan (siehe Abbildung 1). Angesichts der Entwicklungen auf dem Energiemarkt und den wachsenden Herausforderungen für Kommunen und Gewerbe wird es notwendig, für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Festsetzungen zu treffen, die die Nutzung regenerativer Energien, insbesondere durch Photovoltaikanlagen, ermöglichen. Dies dient der Förderung nachhaltiger Energienutzung und der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen auf kommunaler Ebene. Mit der Rechtskräftigkeit der 5. Änderung wurden im gesamten Gewerbe- und Industriegebiet „Ober der Brück“ Solar-Freiflächenanlagen ausgeschlossen. Daher soll für den Teilbereich eine Änderung aufgestellt werden, der folgende Flurstücke betrifft: 2357/54 (teilweise), 639, 640, 641, 642/2, 642/3, 642/4, 643/2, 643/3, 643/4, 643/5, 646/4, 646/8, 646/7, 646/6 (siehe Abbildung 1). Die Ausweisung von Flächen für Solar- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen bedeutet jedoch nicht eine Priorisierung dieser Nutzung gegenüber der Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben.
Beteiligung
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 7 - 6. Änderung „Ober der Brück“ der Stadt Bad Salzungen, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 2.000 mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und der Umweltbericht (Fassung mit Stand vom 01.04.2025) werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
vom Montag, den 02.06.2025
bis einschließlich
Freitag, den 18.07.2025
durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Bad Salzungen unter www.badsalzungen.de/de/oeffentlichkeitsbeteiligung.html zu jedermanns Einsicht bereitgestellt.
Gemäß § 3 Abs. 2 Plansicherungsgesetz liegen im gleichen Zeitraum als zusätzliches Informationsangebot die o.g. Unterlagen (Bebauungsplan, Begründung und Umweltbericht) zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung, Ratsstraße 2, 36433 Bad Salzungen im Foyer während der allgemeinen Öffnungszeiten aus:
| Montag und Mittwoch | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und |
| 13:00 Uhr bis 15.30 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und |
| 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und |
| 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Während der Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsdauer kann jedermann Auskunft über den Inhalt des Bebauungsplanes verlangen und Anregungen vorbringen.
Äußerungen und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans sollen in elektronischer Form an stadtentwicklung@badsalzungen.de übermittelt werden.
Zusätzlich können Stellungnahmen auf dem Postweg an folgende Anschrift gesendet werden:
Postanschrift:
Stadtverwaltung Bad Salzungen
FD Stadtentwicklung
Ratsstraße 2, 36433 Bad Salzungen
Die Abgabe einer Stellungnahme zur Niederschrift ist nach telefonischer Terminvereinbarung außerdem möglich (Telefonnummer 03695/ 671-710).
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7 - 6. Änderung „Ober der Brück“ liegt in der Stadt Bad Salzungen, Ortsteil Langenfeld.
Der Geltungsbereich ist aus der Markierung der folgenden Abbildung 1 ersichtlich:
Hinweise
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Bad Salzungen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.
Bad Salzungen, den 05.05.2025 — -Siegel-
Klaus Bohl
Bürgermeister