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Amtsblatt der Stadt Bad Salzungen
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil
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Bauleitverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 84 Sondergebiet Photovoltaik „Bergstück“

Lageplan – Geltungsbereich des Bebauungsplanes

hier:

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Der Stadtrat der Stadt Bad Salzungen hat am 26.11.2025 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für das Sondergebiet Photovoltaik „Bergstück" einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Offenlage durchgeführt. 

Für den Planbereich ist der Vorentwurf vom April 2026 maßgebend.

Ziel und Zweck der Planung

Durch den Vorhabenträger ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Photovoltaik „Bergstück" mit folgenden Inhalten vorgesehen:

-

Die Errichtung und der Betrieb einer Photovoltaikanlage (PV-Anlagen) auf der Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit einer max. Leistungen von 35 MWp.

-

Innerhalb des Geltungsbereich erfolgen die notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen.

 

 

Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes besitzt eine Größe von ca. 32 ha und umfasst folgende Flurstücke:

Beteiligung

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 84 Sondergebiet Photovoltaik „Bergstück“ der Stadt Bad Salzungen, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung (Fassung mit Stand vom 30.04.2026), wird im Zeitraum

vom Montag, den 22.06.2026

bis einschließlich

Freitag, den 24.07.2026

auf der Internetseite der Stadt Bad Salzungen unter: https://www.badsalzungen.de/seite/805986/%C3%B6ffentlichkeitsbeteiligung.html veröffentlicht.

Zusätzlich werden die Planunterlagen in der Stadtverwaltung, Ratsstraße 2, 36433 Bad Salzungen im Foyer während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag

13:00 Uhr bis 15.00 Uhr

Dienstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15.00 Uhr

Donnerstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch per E-Mail an stadtentwicklung@badsalzungen.de zu übermitteln. Zusätzlich können Stellungnahmen auf dem Postweg an folgende Anschrift gesendet werden:

Postanschrift:

Stadtverwaltung Bad Salzungen

FD Stadtentwicklung

Ratsstraße 2

36433 Bad Salzungen

Die Abgabe einer Stellungnahme zur Niederschrift ist nach telefonischer Terminvereinbarung außerdem möglich (Telefonnummer 03695/ 671-715).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden elektronisch beteiligt und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 Abs. 1 BauGB).

Umweltprüfung

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Bebauungsplan zu integrieren und wird Veröffentlicht bzw. öffentlich ausgelegt.

Datenschutz

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung

des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates anonymisiert beraten und entschieden.

Bad Salzungen, den 26.05.2026 

gez. Siegel-

Klaus Bohl

Bürgermeister