Lageplan – Geltungsbereich des Bebauungsplanes
| hier: | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Bad Salzungen hat am 26.11.2025 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für das Sondergebiet Photovoltaik „Bergstück" einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Offenlage durchgeführt.
Für den Planbereich ist der Vorentwurf vom April 2026 maßgebend.
Ziel und Zweck der Planung
Durch den Vorhabenträger ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Photovoltaik „Bergstück" mit folgenden Inhalten vorgesehen:
| - | Die Errichtung und der Betrieb einer Photovoltaikanlage (PV-Anlagen) auf der Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit einer max. Leistungen von 35 MWp. |
| - | Innerhalb des Geltungsbereich erfolgen die notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen. |
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes besitzt eine Größe von ca. 32 ha und umfasst folgende Flurstücke:
| Gemarkung | Flurstück |
| Möhra | 1663 |
| 1664 | |
| 1665 | |
| 1666 | |
| 1667 | |
| Oberrohn | 141/11 |
| 141/10 | |
| 141/9 | |
| 141/8 | |
| 141/7 | |
| 141/6 | |
| 141/5 | |
| Gräfen-Nitzendorf | 335 |
| 336 | |
| 337 |
Beteiligung
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 84 Sondergebiet Photovoltaik „Bergstück“ der Stadt Bad Salzungen, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung (Fassung mit Stand vom 30.04.2026), wird im Zeitraum
vom Montag, den 22.06.2026
bis einschließlich
Freitag, den 24.07.2026
auf der Internetseite der Stadt Bad Salzungen unter: https://www.badsalzungen.de/seite/805986/%C3%B6ffentlichkeitsbeteiligung.html veröffentlicht.
Zusätzlich werden die Planunterlagen in der Stadtverwaltung, Ratsstraße 2, 36433 Bad Salzungen im Foyer während der allgemeinen Öffnungszeiten
| Montag | 13:00 Uhr bis 15.00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15.00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch per E-Mail an stadtentwicklung@badsalzungen.de zu übermitteln. Zusätzlich können Stellungnahmen auf dem Postweg an folgende Anschrift gesendet werden:
Postanschrift:
Stadtverwaltung Bad Salzungen
FD Stadtentwicklung
Ratsstraße 2
36433 Bad Salzungen
Die Abgabe einer Stellungnahme zur Niederschrift ist nach telefonischer Terminvereinbarung außerdem möglich (Telefonnummer 03695/ 671-715).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden elektronisch beteiligt und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 Abs. 1 BauGB).
Umweltprüfung
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Bebauungsplan zu integrieren und wird Veröffentlicht bzw. öffentlich ausgelegt.
Datenschutz
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung
des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates anonymisiert beraten und entschieden.
Bad Salzungen, den 26.05.2026
gez. Siegel-
Klaus Bohl
Bürgermeister