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Amtsblatt der Stadt Bad Salzungen
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Grabräumungen von Amts wegen

Auf den Friedhöfen der Stadt Bad Salzungen sind einige Gräber ohne einen aktuellen Nutzungsberechtigten. Dies geschieht meist, wenn der Nutzungsberechtigte verstirbt, ohne dass die Friedhofsverwaltung einen Erben ausfindig machen konnte. Wenn niemand das Nutzungsrecht übernimmt, muss das Grab nach Ablauf des Nutzungsrechts von Amts wegen geräumt werden. Bei den betreffenden Gräbern wurde im März 2023 ein Aufkleber angebracht. Für einige der Gräber wurde ein neuer Nutzungsberechtigter gefunden.

Leider ist bei den unten genannten Grabstätten bis heute kein neuer Nutzungsberechtigter vorstellig geworden. Somit müssen die Gräber eingeebnet werden. Die Grabräumungen finden voraussichtlich gemeinsam mit den beantragten Grabräumungen ab dem 4. Oktober 2023 statt.