Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Bad Salzungen
Ausgabe 5/2024
Aktuelle Themen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bevorstehende Friedhofskontrollen der durch die Stadt gepflegten Gräber

Zu viel und nicht gestatteter Grabschmuck auf einem Grabfeld in Tiefenort – erlaubt sind hier z. B. eine Steckvase mit frischen Blumen in der Vasenbohrung oder eine kleine Pflanzschale auf der Namensplatte.

Urnengemeinschaftsanlagen, Urnen-Rasengräber und Urnen-Partnergräber werden durch die Stadt Bad Salzungen gepflegt. Für eine einheitliche, einem würdevollen Friedhofsbild entsprechende und pflegeleichte Grabgestaltung wurden den Nutzungsberechtigten Überlassungsbedingungen bei Erwerb der Grabstätten ausgehändigt.

Leider stellen wir vermehrt fest, dass diese nicht immer eingehalten werden und immer mehr nicht zulässiger Grabschmuck abgelegt wird. Deswegen werden ab Ende Oktober die Grabfelder regelmäßig kontrolliert und den Grabschmuck, der nicht gestattet ist, von den Gräbern entfernt.

Bei Fragen erreichen Sie die Friedhofsverwaltung unter der 03695/671-550.