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Amtsblatt der Stadt Bad Salzungen
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil
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Ausführungsanordnung gemäß § 61 FlurbG

1.

Im Flurbereinigungsverfahren Bad Salzungen, Stadt Bad Salzungen, Wartburgkreis, wird die Ausführung des durch den Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplanes gemäß § 61 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), angeordnet.

2.

Mit dem 01.11.2024 tritt der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand ein. Zu dem genannten Zeitpunkt gehen Besitz, Nutzen und Lasten der Grundstücke Neuer Bestand auf die jeweiligen Teilnehmer über. Separate Überleitungsvorschriften sind nicht erforderlich.

3.

Anträge, die Ansprüche nach § 69 FlurbG aus einem Nießbrauch oder nach § 70 FlurbG aus einem Pachtverhältnis zum Gegenstand haben, sind gemäß § 71 Satz 3 FlurbG spätestens drei Monate nach Erlass dieser Anordnung beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Hohenwindenstraße 13a, 99086 Erfurt, zu stellen.

4.

Etwaige weitere Nachträge zum Flurbereinigungsplan wirken auf den in dieser Anordnung festgesetzten Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes zurück und gelten mit Erlangung der Bestandskraft als entsprechend ausgeführt.

5.

Die sofortige Vollziehung dieser Ausführungsanordnung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 15.07.2024 (BGBl. 2024 I. Nr. 237), angeordnet.

6.

Eine Ausfertigung dieser Ausführungsanordnung mit Gründen liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung für die Flurbereinigungsgemeinde Stadt Bad Salzungen sowie die angrenzende Gemeinde Leimbach im Dienstgebäude der Stadtverwaltung Bad Salzungen, Ratsstraße 2, 36433 Bad Salzungen, während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim

Thüringer Landesamt

für Bodenmanagement und Geoinformation,

Hohenwindenstraße 13a, 99086 Erfurt,

einzulegen.

Im Auftrag

gez. Andreas Harnischfeger  —  DS

Referatsleiter

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Im oben genannten Flurbereinigungsverfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DS-GVO personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.

Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartner sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite www.ds-tlbg.thueringen.de abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.

Thüringer Landesamt

für Bodenmanagement und Geoinformation

- Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen -

Frankental 1, 98617 Meiningen

Flurbereinigungsverfahren Bad Salzungen

Az.: 3-3-0352