In der
| Gemeinde | Bad Salzungen | ||
| Gemarkung | Etterwinden | Flur 6 | Flurstück 788 |
wurde eine
| X | Grenzfeststellung |
| X | Grenzwiederherstellung |
| X | Abmarkung |
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen.
Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
| vom 06.10. bis 06.11.2025 |
in der Zeit
| von | 09.00 bis 15.00 Uhr (oder nach Vereinbarung) |
in den Räumen des
| Dipl.-Ing.(FH) Frank Kirsch, Clemensstr. 7, 99817 Eisenach |
eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Dipl.-Ing. (FH) Frank Kirsch, Clemensstr. 7, 99817 Eisenach schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.