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Amtsblatt der Stadt Bad Salzungen
Ausgabe 5/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachungen

der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung*) von Flurstücksgrenzen

In der

Gemeinde

Bad Salzungen

Gemarkung

Etterwinden

Flur 6

Flurstück 788

wurde eine

X

Grenzfeststellung

X

Grenzwiederherstellung

X

Abmarkung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen.

Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 06.10. bis 06.11.2025

in der Zeit

von

09.00 bis 15.00 Uhr (oder nach Vereinbarung)

in den Räumen des

Dipl.-Ing.(FH) Frank Kirsch,

Clemensstr. 7, 99817 Eisenach

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Dipl.-Ing. (FH) Frank Kirsch, Clemensstr. 7, 99817 Eisenach schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.