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Amtsblatt der Stadt Bad Salzungen
Ausgabe 5/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachungen

vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung

Az: 53004823

Ankündigung des Anhörungstermins

über die Ergebnisse der örtlichen Vermessungsarbeiten

Gemeinde:

Bad Salzungen

Gemarkung:

Ettenhausen| Möhra

Flur(en):

2 | 0

Flurstück(e):

156, 157/1, 157/2, 158/1, 158/2, 159/1, 159/2, 160/2, 160/4, 160/5, 161/2, 161/3, 166/49, 166/51, 166/52, 168/7, 168/8, 168/9, 397/1, 397/3, 453 | 671, 721/4, 722/6, 722/7, 722/9, 722/10, 722/11, 722/12, 722/13, 722/14, 723/3, 723/4, 724/5, 726/4, 726/5, 726/6, 726/7, 726/9, 726/10, 729/2, 731/2, 731/3, 731/5, 731/6, 732/1, 732/2, 734/3, 734/4, 735, 737/5, 737/6, 738, 738/3, 738/4, 739/2, 739/3, 740/2, 741/2, 741/3, 756, 757/2, 758/2, 759, 760/6, 760/7, 762/2, 763, 764/2, 765, 766, 773, 774/2, 774/4, 776/2, 777, 778, 779/3, 779/4, 780/3, 780/4, 783/2, 786, 787, 788, 795/3, 796, 800/4, 818, 924/2, 925, 926, 931, 932, 933, 934, 935, 936, 937/2, 938/2, 949/2, 950/2, 950/3, 951, 960, 961/2, 967/7, 967/10, 967/11, 967/18, 967/31, 967/41, 968/3, 968/10, 969/4, 969/5, 970/8, 970/11, 970/13, 970/14, 970/15, 970/16, 970/17, 971/5, 971/6, 971/9, 971/10, 972/2, 974/11, 974/14, 974/15, 975/6, 975/7, 975/10, 975/11, 976/7, 976/8, 976/24, 976/27, 976/28, 985/4

Lagebezeichnung:

L 1023 von Möhra nach Ettenhausen

Antragsteller:

Thüringer Landesamt

für Bau und Verkehr (TLBV)

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem August 2023 erfolgte an den oben genannten Flurstücken eine Liegenschaftsvermessung (Straßenschlussvermessung). Für die Wiederherstellung und Zerlegung von Flurstücksgrenzen wurden Grenzpunkte untersucht und ggf. abgemarkt. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wird in einer Grenzniederschrift beurkundet. Zuvor haben Sie die Möglichkeit, sich zum Ergebnis der Liegenschaftsvermessung zu äußern.

Der dazu vorgesehene Anhörungstermin findet am 15.10.2025 ab 8:00 Uhr an dem „Lindigsweg“ (Zufahrt zum Stiftungs- und Gästehaus Möhra) in Möhra statt.

Es ist Ihnen freigestellt, den Termin zur Anhörung wahrzunehmen. Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Eine Anwesenheitspflicht besteht nicht. Kosten, die Ihnen durch die Wahrnehmung eines Termins entstehen, können leider nicht erstattet werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. Henry Waurick OVR

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Zweigstelle Schmalkalden

Hoffnung 30, 98574 Schmalkalden