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Amtsblatt der Stadt Bad Salzungen
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche BekanntmachungBilligungs- und Auslegungsbeschluss

Bebauungsplan der Stadt Bad Salzungen Nr. 1 Wohngebiet „Hutweide / Jagdrasen“ - Aufhebungsverfahren

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Bad Salzungen hat in seiner Sitzung am 22.11.2023 folgenden Beschluss gefasst:

BV-Nummer: 0128/2023

01

Der Entwurf, zur Aufhebung, des Bebauungsplans Nr. 1 Wohngebiet „Hutweide / Jagdrasen“ der Stadt Bad Salzungen, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 08.08.2023 gebilligt.

02

Der Entwurf, zur Aufhebung, des Bebauungsplans Nr. 1 Wohngebiet „Hutweide / Jagdrasen“ der Stadt Bad Salzungen, ist in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 08.08.2023 zusammen mit den umweltbezogene Stellungnahmen aus der vorzeitigen Beteiligung im Internet zu veröffentlichen (Beteiligung der Öffentlichkeit).

03

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung die Beteiligungsverfahren nach Vorgabe des Baugesetzbuches durchzuführen.

Die vorgenannten Unterlagen werden gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

in der Zeit vom Montag, den 27. November 2023

bis einschließlich

Freitag, den 05. Januar 2024

durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Bad Salzungen unter www.badsalzungen.de/Wirtschaft&Bau/Bauleitplanung/Öffentlichkeitsbeteiligung zu jedermanns Einsicht bereitgestellt.

Gemäß § 3 Abs. 2 Plansicherungsgesetz erfolgt als zusätzliches Informationsangebot die öffentliche Auslegung der Unterlagen (Bebauungsplan, Begründung und umweltrelevante Stellungnahmen) zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung, Ratsstraße 2, 36433 Bad Salzungen im Foyer und in den Räumlichkeiten des Fachdienstes Stadtentwicklung, Markt 11, 2. OG während folgenden Öffnungszeiten

Während der Veröffentlichungsdauer kann jedermann Auskunft über den Inhalt des Bebauungsplanes verlangen und Anregungen vorbringen.

Äußerungen und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans sollen in elektronischer Form an

stadtentwicklung@badsalzungen.de

übermittelt werden.

Zusätzlich können Stellungnahmen auf dem Postweg an folgende Anschrift gesendet werden:

Postanschrift:

Stadtverwaltung Bad Salzungen

FD Stadtentwicklung

Ratsstraße 2

36433 Bad Salzungen

Die Abgabe einer Stellungnahme zur Niederschrift ist nach telefonischer Terminvereinbarung außerdem möglich (Telefonnummer 03695/ 671713).

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Bad Salzungen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans der Stadt Bad Salzungen Nr. 1 Wohngebiet „Hutweide / Jagdrasen“ - Aufhebungsverfahren - ist dem Übersichtslageplan zu entnehmen.

Übersichtslageplan mit Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) des Bebauungsplans Nr. 1

Wohngebiet „Hutweide / Jagdrasen“ - Aufhebungsverfahren

- (Kartengrundlage: WEBAtlasDE „Geoproxy Thüringen“; unmaßstäblich)

Hinweise zum Datenschutz: Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c und e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 16 Abs. 1 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG). Mit der Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden die personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse) für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflichten genutzt und bis zur Rechtskraft/Bestandskraft der Satzung gespeichert. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung an Sie erfolgen.

Bad Salzungen, den 26. Oktober 2023

Siegel

Bohl

Bürgermeister