Falls Sie einen oder mehrere Hunde halten und diese(n) bislang in der Gemeinde nicht zur Hundesteuer angemeldet haben, sind Sie gemäß der Hundesteuersatzung verpflichtet, dies unverzüglich zu veranlassen.
Bei nicht ordnungsgemäßer Anmeldung Ihres Hundes ist der Tatbestand der Abgabenhinterziehung entsprechend § 16 ThürKAG verwirklicht und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Sie können Ihren Hund persönlich in der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig, Rennsteig 2, Abteilung Steuern anmelden oder Sie füllen den Anmeldevordruck aus, den Sie auf unserer Internetseite unter www.rosenthal-am-rennsteig.de finden und senden diesen an uns zurück.
In folgenden Ortsteilen der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig stehen voll erschlossene Bauparzellen für Bauinteressenten zur Verfügung:
| OT Neundorf | Baugebiet „An der Kuppel“ | Preis: 46,02 €/m² |
| OT Schlegel | Baugebiet „In den Beunten“ | Preis: 35,79 €/m² |
| OT Harra | Baugebiet „An der Not“ | Preis: 47,55 €/m² |
| OT Blankenberg | Baugebiet „Flurweg“ | Preis: 39,00 €/m² |
| OT Pottiga | Baugebiet „Waldstraße“ | Preis: 32,38 €/m² |
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| Preis: 27,27 €/m² |
In der Gartenanlage im OT Harra stehen kommunale Gartenparzellen für Gartenliebhaber zur Verpachtung oder auch zum Kauf zur Verfügung (Schulmeisterstraße).
Interessenten melden sich bitte in der Gemeindeverwaltung im Bereich Finanzen unter der Telefonnummer 036642 296018 oder unter folgender E-Mail-Adresse: finanzen@rosenthal-am-rennsteig.de.