Die Grundsteuer 2023 wird mit den zuletzt erteilten Abgabebescheiden festgesetzt.
Die Hebesätze der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Ersatzbemessung für das Kalenderjahr 2023 haben sich gegenüber dem Kalenderjahr 2022 nicht verändert.
Somit ist keine Änderung eingetreten, die Festsetzungen aus den Ihnen zuletzt zugegangenen Bescheiden bis zum Zugang eines Neubescheides/Änderungsbescheides behalten ihre Gültigkeit.
Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Festsetzung nicht geändert hat, werden deshalb durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes - in der jeweils gültigen Fassung,
die Grundsteuern und Ersatzbemessungen für das Kalenderjahr 2023 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2022 veranlagten Höhe festgesetzt.
Die Grundsteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Abgabebescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Die Steuern sind an den in zuletzt ergangenen Bescheiden genannten Fälligkeitsterminen auf folgende Konten der Gemeinde „Rosenthal am Rennsteig“ zu überweisen.
Kreissparkasse Saale-Orla
IBAN: DE88 8305 0505 0000 0010 15
BIC: HELADEF1SOK
VR-Bank Fichtelgebirge-Frankenwald eG
IBAN: DE76 7816 0069 0000 7085 00
BIC: GENODEF1MAK
Wurden durch den Steuerpflichtigen Abbuchungsaufträge erteilt, werden die Beträge zu den Fälligkeiten eingezogen.
Die für die Veranlagung notwendigen Unterlagen können im Steueramt der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig, Rennsteig 2 während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Mit dem Tag der Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wäre ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen.
Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig, Rennsteig 2 in 07366 Rosenthal am Rennsteig angefochten werden.
Rosenthal am Rennsteig, den 19.01.2023
Gäbelein
Leiterin Finanzverwaltung