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Amtsblatt der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachungen

Az.: K 12/21

Terminsbestimmung:

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Birkenhügel

Lfd. Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen):

mit freistehendem Einfamilienhaus bebaut (mit Keller- und Erdgeschoss); Baujahr zwischen 1984-1987/88; Garage im Kellergeschoss; Reparatur- und Instandhaltungsrückstau; seitlicher Anbau vorhanden; ca. 91 m2 Nutzfläche im Kellergeschoss; ca. 91 m2 Wohnfläche im Erdgeschoss;

Verkehrswert: 85.000,00 €

Lfd. Nr. 2

Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen):

gefangenes bzw. Hinterliegergrundstück: mit freistehendem Nebengebäude bebaut (Fertigteilbungalow); ca. 25 m2 Nutzfläche; seitlich angebaute Überdachung; Reparatur- und Instandhaltungsrückstau; weiteres Nebengebäude vorhanden als Überbau zum Flurstück 23/12 mit zwei Massivgaragen;

Verkehrswert: 12.700,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 12.03.2021 in das Grundbuch eingetragen worden.

Der nach § 13 ZVG für wiederkehrende Leistungen maßgebliche Beschlagnahmezeitpunkt ist der 10.03.2021.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Vier ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungseriös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

gez.

Walther

Rechtspflegerin

Beglaubigt

Rudolstadt, 08.11.2022

Y. Müller, Justizobersekretärin

Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle — - Siegel -