Zutritt zum Gebäude nur mit entsprechendem Mund-Nasen-Schutz!
Dringende Behördengänge sind jedoch nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Neuausstellung von Dokumenten
Werte Bürgerinnen und Bürger,
aus gegeben Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Neuausstellung von Dokumenten (Reisepass, Bundespersonalausweis, Kinderreisepass) nur noch mit Vorlage von Geburts- bzw. Eheurkunde erfolgt.
gez. i.A. Peter
Einwohnermeldeamt
Bei Zuzug vorzulegende Unterlagen bezogen auf die anzumeldenden Personen
| • | alle vorhandenen Dokumente |
|
| (Kinderausweis, Personalausweis, Reisepass) |
| • | Geburtsurkunde |
| • | Eheurkunde |
| • | Scheidungsurteil |
| • | Vaterschaftsanerkennung |
| • | Sorgerechtserklärung |
| • | Zustimmungserklärung des nicht mitzuziehenden Elternteils bei gemeinsamem Sorgerecht |
| • | Wohnungsgeberbestätigung/-bescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) |
gez. i.A. Peter
Einwohnermeldeamt
Zur Anpassung an die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) hat der Deutsche Bundestag am 27. Juni 2019 das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/579 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz EU - 2. DSAnpUG-EU) beschlossen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 20. September 2019 zugestimmt.
Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt Nr. 41/2019, am 25.11.2019, verkündet.
Auf Basis dieses Gesetzes dürfen künftig keine Veröffentlichungen von Jubiläen im Amtsblatt mehr stattfinden. Diese Regelung wird ab sofort umgesetzt.
Laut § 50 Bundesmeldegesetz darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen, sowie Presse oder Rundfunk, auf deren Ersuchen eine Melderegisterauskunft zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren erteilen.
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Der Betroffene hat das Recht, der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen. Dies erfolgt schriftlich in der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig im Einwohnermeldeamt zu den bekannten Öffnungszeiten.
gez. i. A. Peter
Einwohnermeldeamt