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Amtsblatt der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachungen

Bekanntmachung und Aufruf zur Interessenbekundung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

Schöffen wirken als ehrenamtliche Richter in Strafverfahren mit.

Am 31.12.2023 enden bundesweit die fünfjährigen Amtszeiten der bisher in diesem Ehrenamt tätigen Personen. Für die neue fünfjährige Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 werden im Jahr 2023 die Schöffen neu gewählt.

Jeder Mann und jede Frau mit deutscher Staatsangehörigkeit kann, von wenigen Ausnahmen abgesehen, im Alter von 25 bis 70 Jahren Schöffin oder Schöffe werden.

In Vorbereitung der Wahl möchten wir Sie bitten, sich mit den gesetzlichen Verfahrensbedingungen vertraut zu machen und das eigene Interesse zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde für die Schöffenwahl 2023 zu prüfen.

Gemäß dem in der Gemeindeverwaltung Rosenthal am Rennsteig vorliegenden Muster, besteht die sofortige Möglichkeit, mit unterzeichneter Erklärung in eine vom Gemeinderat bis spätestens 15. Juni 2023 zu beschließende Vorschlagsliste aufgenommen zu werden.

Zusammengefasst noch einmal Grundlegendes:

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt und kann nur von Deutschen versehen werden (§ 31 GVG).

In die Vorschlagsliste soll nicht aufgenommen werden:

wer am 01.01.2024 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

wer am 01.01.2024 das 70. Lebensjahr vollendet hat,

Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Liste nicht in der Gemeinde wohnen,

Personen, die gesundheitlich nicht geeignet sind,

Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind,

Personen, die in Vermögensverfall geraten sind,

Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare, Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzuges, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer,

Religionsdiener.

Die Unfähigkeit zum Schöffenamt besteht für Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Begleitung öffentlicher Ämter nicht besitzen, wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

Der Gemeinderat beschließt über die Aufnahme der einzelnen Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates.

Nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat wird die Liste für die Dauer von einer Woche zu jedermann Einsicht aufgelegt. In dieser Zeit kann gegen die Vorschlagsliste schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden.

Die Vorschlagsliste wird anschließend nebst eventuellen Einsprüchen an das zuständige Amtsgericht übersandt und dort geprüft.

Beim Amtsgericht tritt dann ein Wahlausschuss zusammen, der in nichtöffentlicher Sitzung mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen die erforderliche Zahl der Schöffen für die Schöffengerichte für die nächsten fünf Geschäftsjahre wählt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz unter https://justiz.thueringen.de/themen/ehrenamt/richter/.

Wenn Ihr Interesse an einer Schöffentätigkeit geweckt sein sollte, wenden Sie sich bitte an das Hauptamt der Gemeindeverwaltung Rosenthal am Rennsteig (Tel.-Nr. 036642 2960-13).

Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen (Erklärung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste) werden in der Gemeindeverwaltung zu den Dienstzeiten ausgehändigt.

Die Bewerbungen, die bis zum 30.04.2023 eingehen sollen, sind an die

Gemeindeverwaltung Rosenthal am Rennsteig, Hauptamt, Rennsteig 2, 07366 Rosenthal am Rennsteig zu richten.