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Amtsblatt der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
Ausgabe 1/2024
Nichtamtlicher Teil
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Anzeigepflicht für Hundehalter

Jeder Bürger der einen Hund besitzt, ob groß oder klein, ist in der Pflicht, seinen Vierbeiner innerhalb von 2 Wochen nach Anschaffung in der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig anzumelden.

Ebenso gilt die Anmeldung bei Zuzug in die Gemeinde Rosenthal am Rennsteig, sowie die Abmeldung Ihres Hundes bei Wegzug.

Laut § 11 der Satzung der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig über die Erhebung von Hundesteuer vom 15.10.2019 sind alle Hunde, mit einem Alter über vier Monate, anzeigepflichtig.

Das Formular Hundesteueranmeldung finden Sie auf unserer Homepage

www.rosenthal-am-rennsteig.de unter

Bürgerservice/Anträge und Formulare/Finanzverwaltung/Anmeldung bzw. Abmeldung von Hunden.

Bitte das Formular vollständig ausfüllen und unterschreiben.

Als Anlage Versicherungsnachweis und Hundepass mit Transpondernummer in Kopie beifügen.

Per Mail:

steuern@rosenthal-am-rennsteig.de

Per Fax:

036642 296028

Per Post:

Gemeinde Rosenthal am Rennsteig, Rennsteig 2, 07366 Rosenthal am Rennsteig

vor Ort:

Abteilung Finanzen, Gemeinde Rosenthal am Rennsteig

Nach Anmeldung erhalten Sie einen Hundesteuerbescheid, sowie eine Hundemarke.

Diese muss von jedem steuerpflichtigen Hund getragen werden.

Rosenthal am Rennsteig, den 08.01.2024

Höhn

Ordnungsamt

Gemeinde Rosenthal am Rennsteig