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Amtsblatt der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachungen

Beschluss Nr. 142 - 142/25

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig beschließt in seiner heutigen Sitzung folgendes:

Die Besetzung folgender Ausschüsse wird geändert:

Hauptausschuss: Stv. Mitglied als Vertretung für Frau Sarah Möller wird Herr Florian Sell

Bauausschuss: Stv. Mitglied als Vertretung für Herrn Stefan Drogi wird Herr Florian Sell

Ausschuss für Soziales, Kultur und Tourismus: Ordentliches Mitglied wird Herr Florian Sell anstatt Herrn Michael Friedrich

anwesend: 15 Mitglieder des Gemeinderates

stimmberechtigt: 15 Mitglieder des Gemeinderates

Abstimmungsergebnis:

15 Zustimmungen, 0 nein, 0 Enthaltungen

Beschluss Nr. 143 - 143/25

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig beschließt in seiner heutigen Sitzung die vorliegende Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig.

anwesend: 15 Mitglieder des Gemeinderates

stimmberechtigt: 15 Mitglieder des Gemeinderates

Abstimmungsergebnis:

12 Zustimmungen, 0 nein, 3 Enthaltungen

Beschluss Nr. 145 - 145/25

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig beschließt in seiner heutigen Sitzung die am 28.08.2025 beschlossene Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig wie folgt zu ändern:

§ 4 Öffnungszeiten/Schließzeiten/Betreuungsumfang erhält in Absatz 4 folgende Fassung:

Eltern von Kindern, die in den folgenden Kindergartenjahren von der Zahlung der Elternbeiträge aufgrund der gesetzlich geregelten Elternbeitragsfreiheit befreit sind, haben unter Beachtung des § 30 Abs. 4 ThürKigaG bis 31. Januar des laufenden Jahres den Betreuungsumfang für ihr Kind zu wählen oder zu ändern, der ab 1. März vor Beginn der Beitragsbefreiung bis zur Beendigung des Betreuungsverhältnisses in der Kindertageseinrichtung gelten soll. Eine Reduzierung oder Erhöhung des Betreuungsumfangs ist grundsätzlich auch danach unter Einhaltung der Fristen nach Abs. 3 noch möglich und soll gegenüber der Gemeindeverwaltung Rosenthal am Rennsteig angezeigt werden.

§ 6 Mitwirkungspflichten der Eltern erhält in Absatz 9 folgenden Wortlaut:

Die Eltern haben die Bestimmungen dieser Satzung sowie der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen sowie die Hausordnung einzuhalten und insbesondere die Elternbeiträge regelmäßig und rechtzeitig zu entrichten.

§ 8 Elternbeirat Satz 4 erhält folgenden Wortlaut:

Darüber hinaus erfolgt eine Einbeziehung des Elternbeirates entsprechend der Regelung des § 29 ThürKigaG im Falle einer geplanten Erhöhung der Elternbeiträge.

§ 10 Elternbeiträge (Benutzungsgebühren) erhält folgende Fassung:

Für die Benutzung der Einrichtung wird von den Eltern der Kinder eine Benutzungsgebühr (Elternbeitrag) nach Maßgabe der jeweils gültigen Gebührensatzung zu dieser Satzung erhoben. Die Kosten für das Mittagessen werden direkt zwischen Caterer und Eltern abgerechnet.

Die Benutzungsgebühren werden im Sprachgebrauch des ThürKigaG und im Folgenden als „Elternbeiträge“ bezeichnet. Die Festsetzung des Elternbeitrages erfolgt durch Bescheid.

Im § 13 Gespeicherte Daten Absatz 1 Satz 1 wird „(ggf. und Verpflegungsgebühren“ ersatzlos gestrichen.

anwesend: 15 Mitglieder des Gemeinderates

stimmberechtigt: 15 Mitglieder des Gemeinderates

Abstimmungsergebnis:

15 Zustimmungen, 0 nein, 0 Enthaltungen

Beschluss Nr. 146 - 146/25

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig beschließt in seiner heutigen Sitzung die am 28.08.2025 beschlossene Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig wie folgt zu ändern:

§ 2 Gebührenerhebung erhält folgende Fassung:

Die Gemeinde Rosenthal am Rennsteig erhebt für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung. Die Benutzungsgebühren werden im Sprachgebrauch des ThürKigaG und im Folgenden als „Elternbeiträge“ bezeichnet.

§ 3 trägt als künftige Bezeichnung Schuldner des Elternbeitrages und erhält in Absatz 1 folgenden Wortlaut:

Schuldner des Elternbeitrages sind die Eltern der Kinder in Kindertageseinrichtungen. Mehrere Schuldner sind Gesamtschuldner.

§ 4 trägt als künftige Bezeichnung Entstehen und Ende der Elternbeitragsschuld und erhält folgenden Wortlaut:

Die Elternbeitragsschuld für die Benutzung der Kindertageseinrichtung entsteht mit der Aufnahme des Kindes in eine Kindertageseinrichtung und endet mit dem Wirksamwerden der Abmeldung oder dem Ausschluss des Kindes oder dem Beginn der Elternbeitragsfreiheit gemäß § 30 Abs. 1 ThürKigaG.

§ 8 Festlegung des Elterrnbeitrages, Auskunftspflichte erhält im Absatz 1 folgende Fassung:

Die Gemeindeverwaltung erlässt jährlich einen Bescheid aus dem Höhe des Elternbeitrages nach Maßgabe dieser Satzung hervorgeht.

anwesend: 15 Mitglieder des Gemeinderates

stimmberechtigt: 15 Mitglieder des Gemeinderates

Abstimmungsergebnis:

15 Zustimmungen, 0 nein, 0 Enthaltungen

Beschluss Nr. 147 - 147/25

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig beschließt in seiner heutigen Sitzung, dass für Getränke, die eventuellen Angebote Frühstück und Nachmittagsversorgung sowie die mit den Malzeitangeboten verbundenen Kosten der Vor- und Nachbereitung gesondert privatrechtliche Verpflegungsentgelte erhoben werden. Dies erfolgt mittels einer vom Gemeinderat noch zu beschließenden Entgeltordnung für die Verpflegung in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig.

Der Gemeinderat beschließt für das Jahr 2026 von einer Rechnungsstellung an die Eltern abzusehen.

anwesend: 15 Mitglieder des Gemeinderates

stimmberechtigt: 15 Mitglieder des Gemeinderates

Abstimmungsergebnis:

15 Zustimmungen, 0 nein, 0 Enthaltungen

Beschluss Nr. 148 - 148/25

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig beschließt in seiner heutigen Sitzung folgendes:

Der Bürgermeister wird rückwirkend ermächtigt zur Einreichung einer Klage gegen die Erhebung der Finanzausgleichsumlage für das Jahr 2025 durch den Freistaat Thüringen.

Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister hierzu, die

DOMBERT Rechtsanwälte

Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Campus Jungfernsee

Konrad-Zuse-Ring 12A

14469 Potsdam

mit der Rechtsvertretung der gemeindlichen Interessen zu betrauen.

Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister dazu, im Rahmen des Verfahrens jegliche Erklärungen im Namen der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig abzugeben, wenn eine Fristsetzung durch das Gericht dies erfordert.

Der Bürgermeister wird unaufgefordert zu aktuellen Sachständen des Verfahrens den Gemeinderat informieren.

Berechnet nach einem Gegenstandswert von 1.531.771,00 € betragen die eigenen Rechtsanwaltskosten:

ohne mündliche Verhandlung: 9.675,10 € netto / 11.513,37 € brutto

(1,3 Verfahrensgebühr)

mit mündlicher Verhandlung: 18.587,50 netto / 22.119,13 € brutto

(1,3 Verfahrensgebühr + 1,2 Termingebühr)

Die Gerichtskosten für den gesamten Rechtsstreit betragen: 25.644,00 € brutto

(3 Gebühren).

Für den Fall der Klagerücknahme reduzieren sich die Gebühren auf 1 Gebühr, somit auf einen Betrag von 8.548,00 €. Der zu viel gezahlte Betrag wird dann zurückerstattet.

Die Kosten sind als außerplan- bzw. überplanmäßige Ausgaben in der Haushaltsstelle 06000.65500 zu verbuchen bzw. für das Jahr 2026 zu veranschlagen.

anwesend: 15 Mitglieder des Gemeinderates

stimmberechtigt: 15 Mitglieder des Gemeinderates

Abstimmungsergebnis:

15 Zustimmungen, 0 nein, 0 Enthaltungen

Beschluss Nr. 149 - 149/25

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig beschließt in seiner heutigen Sitzung die Vergabe - Sanierung Fassade des Kindergartens im OT Blankenberg i. H. v. 36.885,18 € (brutto) an

Dachdeckerei Thomas Reich

Flurweg 1

07366 Rosenthal am Rennsteig

Der Bürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Beauftragung zu veranlassen.

Die Ausgaben sind in der Haushaltsstelle 56310.94000 veranschlagt.

anwesend: 15 Mitglieder des Gemeinderates

stimmberechtigt: 15 Mitglieder des Gemeinderates

Abstimmungsergebnis:

15 Zustimmungen, 0 nein, 0 Enthaltungen

Beschluss Nr. 150 - 150/25

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig beschließt in seiner heutigen Sitzung die Vergabe - Sanierung Fassade des Kindergartens im OT Blankenberg i. H. v. € (brutto) an

Tiefbau Rücker

Windorf 20

07422 Bad Blankenburg

Der Bürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Beauftragung zu veranlassen. Überplanmäßige Ausgaben werden durch die Haushaltstelle 63000.94000 finanziert.

anwesend: 15 Mitglieder des Gemeinderates

stimmberechtigt: 15 Mitglieder des Gemeinderates

Abstimmungsergebnis:

15 Zustimmungen, 0 nein, 0 Enthaltungen

Beschluss Nr. 155 - 155/25

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig beschließt in seiner heutigen Sitzung entsprechend § 57 (1) ThürKO i.V.m. § 60 ThürKO die Nachtrags-haushaltssatzung der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig mit allen Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 (§ 56 ThürKO).

Verwaltungshaushalt:

Einnahmen/Ausgaben:

10.274.500 €

Vermögenshaushalt:

Einnahmen/Ausgaben:

10.905.800 €

Hebesätze:

Grundsteuer A

295 v. H.

Grundsteuer B

395 v. H.

Gewerbesteuer

383 v. H.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.712.400 € festgesetzt.

anwesend: 15 Mitglieder des Gemeinderates

stimmberechtigt: 15 Mitglieder des Gemeinderates

Abstimmungsergebnis:

15 Zustimmungen, 0 nein, 0 Enthaltungen

Beschluss Nr. 156 - 156/25

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig beschließt in seiner heutigen Sitzung entsprechend § 57 (1) ThürKO die Haushaltssatzung der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig mit allen Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 (§ 56 ThürKO).

Verwaltungshaushalt:

Einnahmen/Ausgaben:

11.125.500 €

Vermögenshaushalt:

Einnahmen/Ausgaben:

10.768.200 €

Hebesätze:

Grundsteuer A

295 v. H.

Grundsteuer B

395 v. H.

Gewerbesteuer

395 v. H.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.854.200 € festgesetzt.

anwesend: 15 Mitglieder des Gemeinderates

stimmberechtigt: 15 Mitglieder des Gemeinderates

Abstimmungsergebnis:

12 Zustimmungen, 0 nein, 3 Enthaltungen

Beschluss Nr. 157 - 157/25

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig beschließt in seiner heutigen Sitzung entsprechend § 62 ThürKO i.v.m. § 2 Pkt. 5 ThürGemHV den

Finanzplan und das dazugehörige Investitionsprogramm für die Jahre

2026-2029

zum Haushaltsplan 2026.

anwesend: 15 Mitglieder des Gemeinderates

stimmberechtigt: 15 Mitglieder des Gemeinderates

Abstimmungsergebnis:

11 Zustimmungen, 0 nein, 4 Enthaltungen