Beschluss Nr. 444 - 34/23
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig genehmigt in seiner heutigen Sitzung die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 30.03.2023.
anwesend: 11 Mitglieder des Gemeinderates
Abstimmungsergebnis: 10 Zustimmungen, 0 nein, 1 Enthaltung
Beschluss Nr. 459 - 49/23
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig beschließt in seiner heutigen Sitzung, den Beschluss Nr. 282 - 108/21 vom 09.09.2021 aufzuheben, mit dem die Friedhofssatzung aus 2021 (Entwurf vom 10.08.2021) beschlossen wurde.
anwesend: 11 Mitglieder des Gemeinderates
Abstimmungsergebnis: 11 Zustimmungen, 0 nein, 0 Enthaltungen
Beschluss Nr. 460 - 50/23
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig beschließt in seiner heutigen Sitzung die vorliegende Friedhofssatzung zum 01.01.2024.
anwesend: 11 Mitglieder des Gemeinderates
Abstimmungsergebnis: 11 Zustimmungen, 0 nein, 0 Enthaltungen
Beschluss Nr. 461 - 51/23
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig beschließt in seiner heutigen Sitzung die vorliegende Friedhofsgebührensatzung zum 01.01.2024.
anwesend: 11 Mitglieder des Gemeinderates
Abstimmungsergebnis: 11 Zustimmungen, 0 nein, 0 Enthaltungen
Beschluss Nr. 462 - 52/23
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig beschließt in seiner heutigen Sitzung, dass für Garagen, für welche bereits notarielle Vertragsentwürfe angefordert wurden, im Jahr 2023 keine Nutzungsgebühren erhoben werden.
anwesend: 11 Mitglieder des Gemeinderates
Abstimmungsergebnis: 10 Zustimmungen, 1 nein, 0 Enthaltungen
Beschluss Nr. 463 - 53/23
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig beschließt in seiner heutigen Sitzung, dass für Garagen auf Grund und Boden der Gemeinde, für welche ein Eigentumsverzicht erklärt wurde, einen Mindestverkaufspreis, je nach aktuellem Zustand im Bieterverfahren zum Stichtag des Verkaufs, zwischen 1.000,00 € (schlechter Zustand) und 1.500,00 € (guter Zustand) festgelegt wird. Die Kosten für die Anschaffung von Grund und Boden bleiben hiervon unberührt.
anwesend: 11 Mitglieder des Gemeinderates
Abstimmungsergebnis: 11 Zustimmungen, 0 nein, 0 Enthaltungen
Beschluss Nr. 464 - 54/23
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig beschließt in seiner heutigen Sitzung, die notwendigen Sanierungsarbeiten in den zwei kommunalen Wohnungen in der Seibiser Straße 13, OT Schlegel mit folgenden Gewerken vorzunehmen:
- Elektroinstallationsarbeiten
- Malerarbeiten
- Bodenbelagsarbeiten
- Sanitärarbeiten
- Tischlerarbeiten
- Heizung
Der Investitionsumfang beträgt max. 35.000 € pro Wohnung.
Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, für die Arbeitsausführung in den Wohnungen, Angebote der einzelnen Gewerke einzuholen. Die Vergabe erfolgt, unter Beachtung der Vergaberichtlinie, an den günstigsten Anbieter.
Die finanziellen Mittel werden aus der Rücklage entnommen.
anwesend: 11 Mitglieder des Gemeinderates
Abstimmungsergebnis: 11 Zustimmungen, 0 nein, 0 Enthaltungen
Beschluss Nr. 465 - 55/23
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig nimmt die vorliegende Genehmigungsplanung zur Generalplanung „Zentraler Bauhof der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig im Ortsteil Harra“ des ausführenden Büros TRIPLAN GmbH zur Kenntnis und genehmigt diese. |
| 2. | Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig nimmt die vorliegende Kostenschätzung zur Generalplanung „Zentraler Bauhof der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig im Ortsteil Harra“ des ausführenden Büros TRIPLAN GmbH zur Kenntnis und genehmigt diese. Die erforderlichen Mittel sind in die zukünftige Haushaltsplanung aufzunehmen. |
anwesend: 11 Mitglieder des Gemeinderates
Abstimmungsergebnis: 11 Zustimmungen, 0 nein, 0 Enthaltungen
Beschluss Nr. 466 - 56/23
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig beschließt in seiner heutigen Sitzung, dass Baulandflächen, welche sich in ausgewiesenen Baugebieten befinden, durch angrenzende Grundstückseigentümer ohne Bauverpflichtung zum jeweils ausgewiesenen erschlossenen Baulandpreis erworben werden können. Zukünftige Käufer dürfen maximal zwei der ausgewiesenen Bauplätze im jeweiligen Baugebiet erwerben, bereits bestehende Grundstückseigentümer der benachbarten Grundstücke dürfen nur einen Bauplatz im jeweiligen Baugebiet hinzuerwerben.
Eine Klausel gegen spekulative Zwecke wird in die Notarverträge aufgenommen.
anwesend: 11 Mitglieder des Gemeinderates
Abstimmungsergebnis: 10 Zustimmungen, 1 nein, 0 Enthaltungen