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Amtsblatt der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
Ausgabe 10/2025
Nichtamtlicher Teil
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Das Ordnungsamt informiert

Die Thematik Sichtbehinderungen durch Anpflanzungen ist ein allgegenwärtiges Problem im Gemeindegebiet von Rosenthal am Rennsteig.

Um Gefahrensituationen zu vermeiden und allen Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bitten wir um Beachtung folgender Hinweise:

1.

Beachten Sie schon vor dem Pflanzen, welches Ausmaß Sträucher, Bäume und Hecken schon nach wenigen Jahren annehmen können. Entscheiden Sie sich für schwach wachsende Pflanzen oder halten Sie den Mindestabstand und die Höhe der Bepflanzung nach dem Thüringer Nachbarrechtsgesetz zur Grenze von Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde ein.

2.

Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen, Wegen und Gehwegen rechtzeitig so weit zurück, dass Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer den ihnen zugedachten Verkehrsraum auch ohne Gefahren nutzen können.

Beachten Sie das sogenannte „Lichtraumprofil“, das von allen Grundstückseigentümern einzuhalten ist, deren Grundstücke an öffentliche Straßen und Gehwegen angrenzen: über Gehwegen muss eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m und über Fahrbahnen eine Höhe von 4,00 m unbedingt freigehalten werden. Schneiden Sie auch Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenlampen und Schildern so weit zurück, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen und die Schilder mühelos gelesen werden können.

Da aus Tierschutzgründen das Schneiden von Hecken in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nach dem Bundesnaturschutzgesetz nur eingeschränkt möglich ist, werden Kontrollen des Ordnungsamtes ab November 2023 erfolgen.