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Amtsblatt der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachungen

Az.: K 88/23 — Rudolstadt, 16.09.2025

Terminsbestimmung:

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Schlegel

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Bebauungen auf den Flurstücken 42, 58, 47 und 29/1:

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zweigeschossiges, freistehendes Wohn- und Geschäftshaus, ca. 190 qm Gesamtwohnfläche und ca. 162 qm Gewerbefläche Gaststätte

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freistehendes Mehrzweckgebäude (vormals Tanzsaal), seit 2019 nicht mehr genutzt, ca. 227 qm Nutzfläche

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freistehende Mehrzweckhalle, Lage (grenzbebaut) ca. 345 qm Nutzfläche

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dreifach Garage, Scheune, Einzelgarage, Carport, zwei Holzschuppen, Hasenstall, Lagerschuppen

die übrigen Flurstücke sind unbebaute Grundstücke: Acker, Wald, Unland und Grünland

nähere Angaben - siehe Gutachten -

Alle Grundstücke werden als ein Grundstück behandelt - Einzelausgebote sind nicht möglich, da alle Flurstücke unter einer laufenden Nummer im Bestandsverzeichnis eingetragen sind!

Verkehrswert: 225.150,00 €

Weitere Informationen unter www.zvg-portal.de

Der Versteigerungsvermerk ist am 06.11.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Der nach § 13 ZVG für wiederkehrende Leistungen maßgebliche Beschlagnahmezeitpunkt ist der 28.10.2023.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

gez.

Schors

Rechtspflegerin