Az.: K 47/23 — Rudolstadt, 31.07.2024
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
| Datum | Uhrzeit | Raum | Ort |
| Dienstag, 04.02.2025 | 09:00 Uhr | IV, Sitzungs- saal | Amtsgericht Rudolstadt, Marktstraße 54, 07407 Rudolstadt |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Schlegel
| lfd. Nr. | Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | Anschrift | m2 | Blatt |
| 1 | Schlegel | 2, 17/18 | Gebäude- und Frei- fläche - Im Dorfe | 07366 Rosenthal am Rennsteig OT Schlegel | 2.787 | 208 BV 2 |
| 2 | Schlegel | 4, 40/8 | Gebäude- und Freifläche - Herrengut | 07366 Rosenthal am Rennsteig OT Schlegel | 2.498 | 208 BV 3 |
| 3 | Schlegel | 4, 25/3 | Gebäude- und Freifläche - Reuthen | 07366 Rosenthal am Rennsteig OT Schlegel | 264 | 208 BV 4 |
| 4 | Schlegel | 4, 31/1 | Gebäude- und Freifläche - Reuthen | 07366 Rosenthal am Rennsteig OT Schlegel | 701 | 208 BV 5 |
| 5 | Schlegel | 4, 40/17 | Gebäude- und Freifläche - Reuthen | 07366 Rosenthal am Rennsteig OT Schlegel | 3.920 | 208 BV 7 |
| 6 | Schlegel | 4, 30/2 | Gebäude- und Freifläche - Reuthen | 07366 Rosenthal am Rennsteig OT Schlegel | 3.951 | 208 BV 8 |
| 7 | Schlegel | 2, 17/11 | Betriebsfläche - im Dorfe am | 07366 Rosenthal Rennsteig OT Schlegel | 1.704 | 208 BV 9 |
Lfd. Nr. 1
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
bebaut mit zwei ehemaligen Schweineställen, seit Jahren leer stehend, keine wirtschaftliche Nutzung gegeben, Freilegungskosten (Abbruch) übersteigen den Bodenwert;
Verkehrswert: 1,00 €
Lfd. Nr. 2
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
ehemalige Stallanlagen mit Melkstand, seit Jahren leer stehend, ehemaliger Mistplatz und Jauchegrube, keine wirtschaftliche Nutzung gegeben, Freilegungskosten (Abbruch) übersteigen den Bodenwert;
Verkehrswert: 1,00 €
Lfd. Nr. 3
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
evtl. ehemalige Wegfläche, Bodenrichtwert für Grünland 0,45 Euro/qm;
Verkehrswert: 119,00 €
Lfd. Nr. 4
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
teilweise Überbau durch eingestürzte Hallenruine vom Flurstück 30/2,
Bodenrichtwert für Grünland 0,45 Euro/qm;
Verkehrswert: 316,00 €
Lfd. Nr. 5
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
die Flurstücke 40/17 und 30/2 bebaut mit großer Bergeraumscheune und Milchstallanlage mit Kälberaufzucht, Baujahr vor 1962, teilweise eingestürzt, seit Jahren leer stehend,
keine wirtschaftliche Nutzung gegeben, Freilegungskosten (Abbruch) übersteigen den Bodenwert;
Verkehrswert: 1,00 €
Lfd. Nr. 6
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
die Flurstücke 30/2 und 40/17 bebaut mit großer Bergeraumscheune und Milchstallanlage mit Kälberaufzucht, Baujahr vor 1962, teilweise eingestürzt, seit Jahren leer stehend, keine wirtschaftliche Nutzung gegeben, Freilegungskosten (Abbruch) übersteigen den Bodenwert;
Verkehrswert: 1,00 €
Lfd. Nr. 7
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
unbebaut, landwirtschaftliche Fläche, Grünland, Lagerplatz für Brennholz
Bodenrichtwert 0,45 Euro/qm;
Verkehrswert: 767,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 27.09.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Der nach § 13 ZVG für wiederkehrende Leistungen maßgebliche Beschlagnahmezeitpunkt ist der 26.09.2023.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
gez.
Schors
Rechtspflegerin
Beglaubigt
Rudolstadt, 03.09.2024
Y. Müller, Justizobersekretärin
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle — - Siegel -