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Amtsblatt der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
Ausgabe 11/2024
Nichtamtlicher Teil
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Finanzen informiert

Grund- und Gewerbesteuern sind bei Quartalszahlern am 15. November fällig.

Zu beachten ist, dass es sich um Dauerbescheide handelt, bei denen nur bei Veränderungen Abgabenbescheide erteilt werden.

Um mit den Zahlungen nicht in Verzug zu geraten empfehlen wir, der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig schriftlich ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Das entsprechende Formular finden Sie auf unserer Internetseite unter dem Button Bürgerservice, Anträge und Formulare, Finanzverwaltung. Es besteht aber auch weiterhin die Möglichkeit die Steuern bzw. Abgaben zu den im Bescheid festgesetzten Fälligkeitsterminen per Überweisung oder zu unseren Öffnungszeiten an unserem Kassenautomat zu begleichen.