Ergreifen Sie Initiative und tragen Sie zur familienfreundlichen
Weiterentwicklung unseres Landkreises bei.
Seit 2019 konnten über das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen" viele familienfördernde Projekte unterstützt werden. Auch im Jahr 2026 soll dies fortgeführt werden. Deshalb rufen wir Sie hiermit auf, uns eine Projektskizze einzureichen.
Projektskizzen können für Mikroprojekte eingereicht werden. Mikroprojekte sind vorrangig ehrenamtlich geführte Maßnahmen und Angebote mit Gesamtausgaben bis 5.000,00 Euro.
Die Projekte müssen das Hauptziel der Familienförderung haben (z.B. durch Ehrenamtliche umgesetzte Angebote der Familienbildung, der generationsübergreifenden Begegnung).
Mikroprojekte werden mit einer Zuwendung von max. 750,00 Euro ohne Eigenmittelanteil gefördert werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Förderfähig sind Projekte von gemeinnützigen Trägern (bspw. Vereine), Verbänden der Wohlfahrtspflege, kirchlichen Trägern, kreisangehörigen Städten oder Gemeinden.
Welche Ausgaben werden gefördert?
Für Projekte im Sinne des Landesprogrammes „Solidarisches Zusammenleben der Generationen" und des Familienförderplanes des Saale-Orla-Kreises werden
| • | Personalkosten |
| • | Sachkosten |
| • | Honorarkosten |
gefördert.
Wie reiche ich mein Projekt ein?
Das Formular für die Projektskizze sowie weitere Hinweise zur Antragstellung finden Sie zum Download auf unserer Website: https://www.saale-orla-kreis.de/de/antraege-und-dokumente.html
www.saale-orla-kreis.de -> Saale-Orla-Kreis -> Kinder, Jugend, Familie & Soziales -> Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben der Generationen -> Anträge und Dokumente
Sehr gern können Sie sich vor Einreichung Ihrer Projektskizze mit uns in Verbindung setzen.
In einem gemeinsamen Gespräch können wir über Ihren Projektvorschlag beraten und Sie bei der Erstellung Ihrer Projektskizze unterstützen.
Bitte reichen Sie Ihre Projektskizze vollständig und rechtsgültig unterschrieben per Post bei uns ein. Eine Vorabsendung per E-Mail ist möglich.
Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Dezernat 3 - Stabsstelle Planung und Controlling
Oschitzer Straße 4
07907 Schleiz
Frist ist der 10.12.2025 (Posteingangsstempel bzw. E-Maileingang vorab).
Ihr Vorhaben wird von uns geprüft. Bitte warten Sie auf unsere Rückmeldung. Wir werden Sie zum weiteren Verfahren informieren.
Fragen zum Landesprogramm und zur Projektskizze beantwortet Ihnen:
Frau Steinmark
Sozialplanerin Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben
der Generationen"
Tel.: 03663/488 959
E-Mail: sozialplanung@lrasok.thueringen.de
Möchten Sie ein Projekt umsetzen, das das zentrale Ziel der Stärkung des ehrenamtlichen Engagements hat, nutzen Sie bitte die Förderung im Rahmen der Umsetzung des Thüringer Ehrenamtsgesetzes.