Aufgrund der Neuberechnung der Grundsteuer verlieren die alten Grundsteuerbescheide ihre Gültigkeit. Wir bitten daher alle Steuerzahler die neuen Grundsteuerbescheide zunächst abzuwarten. Diese werden voraussichtlich ab dem II. Quartal 2025 versendet. Deshalb sollten bis dahin keine Grundsteuerzahlungen an die Gemeinde geleistet und bestehende Daueraufträge bei Ihrem Kreditinstitut gelöscht werden.
Die Gewerbesteuer ist bei Quartalszahlern am 15. Februar, 15.Mai, 15. August und 15. November, bei Jahreszahlern am 1. Juli fällig.
Hundesteuern werden am 1. Juli eingezogen bzw. müssen zu diesem Datum gezahlt werden.
Zu beachten ist, dass es sich um Dauerbescheide handelt, bei denen nur bei Veränderungen Abgabenbescheide erteilt werden.
Um mit den Zahlungen nicht in Verzug zu geraten empfehlen wir, der Gemeinde ein unterzeichnetes SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Das entsprechende Formular finden Sie auf unserer Internetseite unter dem Button Bürgerservice, Anträge und Formulare, Finanzverwaltung. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Steuern zu den festgesetzten Fälligkeitsterminen per Überweisung oder an unserem Kassenautomat zu begleichen.