Die Bekanntmachung erfolgt auf Grund des § 60 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 57 Abs. 3 ThürKO in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) unter dem Hinweis, dass der Nachtragshaushaltsplan und seine Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 in der Zeit vom 20.02.2026 bis 03.03.2026 und jederzeit bis zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig, Sekretariat, während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt ist. Die Eingangsbestätigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 nach § 21 Abs. 3 ThürKO durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis erging am 22.12.2025.
Auf Grund des § 60 (1) und (2) der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Rosenthal am Rennsteig mit Beschluss (§ 57 ThürKO) vom 11.12.2025 folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| erhöht (A-) | vermindert (-) | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | |
| um | um | gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf |
| ||||
| a) im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 5.224.000 € | -5.237.900 € | 10.288.400 € | 10.274.500 € |
| die Ausgaben | 258.200 € | -272.100 € | 10.288.400 € | 10.274.500 € |
| b) im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 4.982.100 € | 0 € | 5.923.700 € | 10.905.800 € |
| die Ausgaben | 4.982.100 € | 0 € | 5.923.700 € | 10.905.800 € |
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 295 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 395 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 383 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.712.400 € festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Rosenthal am Rennsteig, 10.02.2026
Gemeinde Rosenthal am Rennsteig