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Amtsblatt der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig über die Haushaltssatzung 2026

Die Bekanntmachung erfolgt auf Grund des § 57 Abs. 3 ThürKO in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan und seine Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 in der Zeit vom 20.02.2026 bis 03.03.2026 und jederzeit bis zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig, Sekretariat, während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt ist. Die Eingangsbestätigung der Haushaltssatzung 2026 nach § 21 Abs. 3 ThürKO durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis vom 15.01.2026 sowie die Bestätigung der Haushaltssatzung 2026 vom 05.02.2026 liegen vor.

Haushaltssatzung

der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKo) erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig mit Beschluss (§ 57 ThürKo) vom 11.12.2025 folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

11.125.500 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

10.768.200 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

295 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

395 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.854.200 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Rosenthal am Rennsteig, 10.02.2026

Gemeinde Rosenthal am Rennsteig