Beschluss Nr. 415 - 05/23
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig genehmigt in seiner heutigen Sitzung die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23.11.2022.
anwesend: 15 Mitglieder des Gemeinderates
Abstimmungsergebnis: 12 Zustimmungen, 0 nein, 3 Enthaltungen
Beschluss Nr. 416 - 06/23
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig beschließt in seiner heutigen Sitzung entsprechend § 57 (1) ThürKO die Haushaltssatzung der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig mit allen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 (§ 56 ThürKO).
Verwaltungshaushalt:
Einnahmen/Ausgaben: — 10.009.200,00 €
Vermögenshaushalt:
Einnahmen/Ausgaben: — 4.621.400,00 €
Hebesätze:
| Grundsteuer A | 295 v. H. |
| Grundsteuer B | 395 v. H. |
| Gewerbesteuer | 383 v. H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.668.200,00 € festgesetzt.
anwesend: 15 Mitglieder des Gemeinderates
Abstimmungsergebnis: 15 Zustimmungen, 0 nein, 0 Enthaltungen
Beschluss Nr. 417 - 07/23
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig beschließt in seiner heutigen Sitzung entsprechend § 62 ThürKO i.v.m. § 2 Pkt. 5 ThürGemHV den Finanzplan und das dazugehörige Investitionsprogramm für die Jahre 2022-2026 zum Haushaltsplan 2023.
anwesend: 15 Mitglieder des Gemeinderates
Abstimmungsergebnis: 15 Zustimmungen, 0 nein, 0 Enthaltungen
Beschluss Nr. 418 - 08/23
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig nimmt in seiner heutigen Sitzung die aktualisierte Baukostenberechnung des Ingenieurbüro H. Bechert & Partner für den Ersatzneubau der Fußgängerbrücke über die Selbitz im Ortsteil Blankenstein zuzüglich Planungskosten, hydraulische Berechnung und anfallende Baunebenkosten in Höhe von 1.141.928,86 € zur Kenntnis. Die Gemeinde Rosenthal übernimmt die Bauträgerschaft.
Der Kostenverteilungsschlüssel zwischen der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig wurde durch das Ingenieurbüro H. Bechert + Partner mit 46,88% (15 m) und dem Landkreis Hof mit 53,12% (17 m) ermittelt.
Zwischen der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig und dem Landkreis Hof ist vor Auftragserteilung zur Investitionsdurchführung eine entsprechende Vereinbarung zur Kostentragung und Finanzierungsabwicklung zu schließen.
Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme ist im Haushalt 2023 einzuplanen.
anwesend: 15 Mitglieder des Gemeinderates
Abstimmungsergebnis: 14 Zustimmungen, 0 nein, 1 Enthaltung
Beschluss Nr. 419 - 09/23
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig beschließt in seiner heutigen Sitzung den Bau einer Bushaltestelle im OT Schlegel.
Über den Standort wird gesondert befunden.
Durch das Planungsbüro wurden Gesamtkosten in Höhe von 317.730,00 € ermittelt. Diese werden durch den Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Die Finanzierung der Maßnahme soll durch die Bereitstellung von Fördermitteln in Höhe von 238.197,50 € durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr erfolgen. Die Eigenmittel für die Gemeinde betragen voraussichtlich 79.432,50 €.
Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme ist im Haushalt 2023 in der HHST 76000. gesichert.
anwesend: 15 Mitglieder des Gemeinderates
Abstimmungsergebnis: 14 Zustimmungen, 0 nein, 1 Enthaltung
Beschluss Nr. 420 - 10/23
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig nimmt in seiner heutigen Sitzung das Planungshonorar -Erschließung des Baugebiets „An der Kuppel“ im Ortsteil Neundorf- zur Kenntnis und beschließt die Vergabe mit einer Angebotssumme für das Grundhonorar von 66.703,33 € (brutto) an das Planungsbüro:
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| Prof. Dr. Ing. |
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| Heinrich Bechert + Partner |
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| Stauseestraße 35 |
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| 07907 Schleiz |
Die finanziellen Mittel stehen im Haushaltsplan 2023, in der Haushaltstelle 61600.94000 zur Verfügung.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.
anwesend: 15 Mitglieder des Gemeinderates
Abstimmungsergebnis: 15 Zustimmungen, 0 nein, 0 Enthaltungen
Beschluss Nr. 421 - 11/23
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig beschließt in seiner heutigen Sitzung die 1. Änderung des Bebauungsplanes „An der Kuppel“ im Ortsteil Neundorf. Das Baugebiet umfasst ca. 1,6 ha. Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes soll das Plangebiet nicht verändert werden. Es sollen sich die planerischen Ziele der Gemeinde, die Baugrenzen und baurechtlichen Festsetzungen ändern.
Das Planungsbüro SIGMA PLAN, Heiligengrabstr. 12 in 95028 Hof soll mit der Planungsleistung in Höhe von 7.454,94 € (brutto) entsprechend dem Angebot vom 16.12.2022 beauftragt werden. Der Bürgermeister wird berechtigt, den Auftrag auszulösen und damit die erforderlichen Schritte zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „An der Kuppel“ im Ortsteil Neundorf einzuleiten.
anwesend: 15 Mitglieder des Gemeinderates
Abstimmungsergebnis: 15 Zustimmungen, 0 nein, 0 Enthaltungen