Behördengänge sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Neuausstellung von Dokumenten
Werte Bürgerinnen und Bürger,
aus gegeben Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Neuausstellung von Dokumenten (Reisepass, Bundespersonalausweis, Kinderreisepass) nur noch mit Vorlage von Geburts- bzw. Eheurkunde erfolgt.
gez. i.A. Peter
Einwohnermeldeamt
Bei Zuzug vorzulegende Unterlagen bezogen auf die anzumeldenden Personen
| • | alle vorhandenen Dokumente |
|
| (Kinderausweis, Personalausweis, Reisepass) |
| • | Geburtsurkunde |
| • | Eheurkunde |
| • | Scheidungsurteil |
| • | Vaterschaftsanerkennung |
| • | Sorgerechtserklärung |
| • | Zustimmungserklärung des nicht mitzuziehenden Elternteils bei gemeinsamem Sorgerecht |
| • | Wohnungsgeberbestätigung/-bescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) |
gez. i.A. Peter
Einwohnermeldeamt
Zur Anpassung an die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) hat der Deutsche Bundestag am 27. Juni 2019 das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/579 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz EU - 2. DSAnpUG-EU) beschlossen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 20. September 2019 zugestimmt.
Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt Nr. 41/2019, am 25.11.2019, verkündet.
Auf Basis dieses Gesetzes dürfen künftig keine Veröffentlichungen von Jubiläen im Amtsblatt mehr stattfinden. Diese Regelung wird ab sofort umgesetzt.