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Amtsblatt der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
Ausgabe 3/2024
Gestaltung Seite 2
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Aktuelles

Liebe Bürgerinnen und Bürger von Rosenthal am Rennsteig,

kurz nach dem Redaktionsschluss des Amtsblattes wird der Gemeinderat tagen und aller Voraussicht nach, den Haushalt für das Jahr 2024 beschließen. Damit geht ein langes Stück Arbeit der Kämmerei und der restlichen Verwaltung zu Ende, aber auch eine konzentrierte Beratung im Gemeinderat. Die verzögerte Aufstellung rührte vor allem von der Notwendigkeit genauer Zahlen her, denn auch im gemeindlichen Bereich sind die Anforderungen und Wünsche groß, die Mittel knapp und die Kosten leider auch an vielen Enden gestiegen. Auch der Kreis wird erst nach unserem Beschluss seinen Haushalt beschließen. Der Haushalt ist der wichtigste Beschluss im Jahr, denn auf dessen Basis können alle neuen Projekte und Maßnahmen begonnen werden. Im kommenden Amtsblatt werde ich dann gerne, wenn der Beschluss durch ist, genaueres dazu erklären.

Wenn es um Finanzen geht, dann komme ich auch zu etwas Unangenehmen, dass die meisten von Ihnen auch in den letzten Wochen betroffen haben wird. Mit Beschluss des Gemeinderates wurde letztes Jahr eine neue Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Nach Genehmigung durch die Rechtsaufsicht und Veröffentlichung trat diese zum 1.1.24 in Kraft. Diese bringt unweigerlich eine erhebliche Kostensteigerung in den Unterhaltungsgebühren für die Nutzer des Friedhofes mit sich. Ich möchte hierbei die Chance nutzen, zu erklären, woher diese Kosten kommen.

1.

Die Gebührensatzungen der ehemaligen eigenständigen Gemeinden mussten bereits mit dem Zusammenschluss zur Gemeinde Rosenthal am Rennsteig angepasst werden. Damit einher geht eine Neukalkulation der Gebühren nach aktuellen Preisständen. Besonders problematisch war dabei, dass die letzten Kalkulationen einfach völlig überaltert waren. Die Älteste war dabei von 1994. Ein weiteres Herauszögern der Neukalkulation hätte die Kosten und damit die Gebühren noch weiter erhöht.

2.

Der Friedhof einer Gemeinde ist laut den Regeln der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) und dem Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) eine sog. „kostenrechnende Einrichtung“ - das bedeutet, dass er in sich in den Ausgaben und Einnahmen decken soll. Eine Querfinanzierung aus anderen Bereichen soll dabei nicht erfolgen. An diese Gesetze muss sich die Gemeindeverwaltung halten.

3.

Die Kosten für die Pflege der Friedhöfe sind seit Jahren gestiegen die Belegung aber gleichzeitig gesunken. Mehr Kosten verteilen sich dabei auf weniger Gräber und Grabnutzungsrechte. Hierbei werden die Arbeiten auf dem Friedhof aber durch die verhältnismäßig „günstigen“ Gemeindearbeiter erledigt. Im Jahr 2022 gab es die Überlegung, die Pflege zu vergeben. Mehrere Anbieter wurden zur Abgabe von Angeboten gebeten. Für vier Grasmahden und einen Heckenschnitt lag das günstigste Angebot bei über 40.000 €. Derzeit werden die Friedhöfe öfter gemäht, je nach Witterung ca. 6-mal im Jahr, damit der Friedhof auch einen würdevollen Charakter behält - die Kosten hierfür bei der Mahd durch unsere Bauhofmitarbeiter liegen dabei deutlich niedriger.

4.

Allgemein treffen uns bei den speziellen Kosten auf den Friedhöfen auch andere Probleme. Die Entsorgung von Grünschnitt, Miete von Containern, Kosten für Wasseranschlüsse oder für das Umpumpen von Wasser, gestiegene Tariflöhne. Auf allen Friedhöfen finden und fanden auch Baumaßnahmen statt, um den Investitionsstau zu beheben, der dort zum Teil seit Jahren herrschte. Dies ist alles mit erheblichen Kosten verbunden.

5.

Im Vergleich mit vielen anderen Kommunen sind unsere Friedhöfe sehr groß. Auf manchen Friedhöfen gibt es nur 2-3 Bestattungen im Jahr. Eine Lösung für niedrigere Gebühren wäre die Schließung von kleineren Friedhöfen - aber das ist keine Alternative für eine ländlich geprägte Gemeinde wie die unsere. Gleichzeitig ändert sich die Bestattungskultur und die Wünsche von Nutzern nehmen zu. Vor längerer Zeit wurde durch den Gemeinderat auch grundsätzlich beschlossen, auf jedem gemeindlichen Friedhof eine anonyme und teilanonyme Bestattung zu ermöglichen. Dies wird aller Voraussicht nach in diesem Jahr erreicht, führt aber auch nochmal zu Kosten für die Einrichtung der Bestattungsform, was bereits in der Kalkulation berücksichtigt wurde.

6.

Das Verhältnis ist wichtig - die monatlichen Kosten liegen pro Grabstätte bei 5 € - hierfür wird gewährleistet, dass unsere Friedhöfe sauber, gepflegt und würdevoll sind. Das auch zukünftige Investitionen stattfinden können und wir gemeinsam daran arbeiten können, auch die letzte Ruhe für die Bürger unserer Gemeinde würdig zu gestalten.

Es ist verständlich, dass diese Gebührenerhöhung zu Unmut führt. Ich hoffe, ich konnte ihnen die Gründe hierfür etwas näherbringen und hoffe auf Ihr Verständnis. Aus den genannten Gründen im Punkt 2 ist mir auch noch ganz besonders wichtig. Es werden durch die Kalkulation keine „Löcher im Haushalt“ an anderer Stelle gestopft. Der Friedhof wird einzeln betrachtet und muss sich selbst tragen.

Zum Ende noch ein anderes Thema. An vielen Ecken in unserer Gemeinde beginnen verschiedenste Baumaßnahmen. Kleine sind zum Teil abgeschlossen durch den Bauhof. So ist zum Beispiel der Wanderparkplatz „Wegespinne“ wiederhergerichtet worden. Die Baumaßnahmen im Baugebiet „An der Kuppel“ in Neundorf haben begonnen und nach dem Haushaltsbeschluss wird so manche Maßnahme auch gleich in Auftrag gegeben werden können. Verschiedene Maßnahmen, die im letzten Jahr nicht mehr abgeschlossen werden konnten, werden inzwischen zu Ende gebracht. Die Entwicklung in unserer Gemeinde ist auf einem guten Weg.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen ein gesegnetes und schönes Osterfest und verbleibe

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Alex Neumüller

Bürgermeister der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig