Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKo) erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig mit Beschluss (§ 57 ThürKo) vom 05.12.2024 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 10.288.400 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 5.923.700 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 295 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer 13) | 395 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 383 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.714.700 € festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Rosenthal am Rennsteig, 17.02.25
Gemeinde Rosenthal am Rennsteig