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Amtsblatt der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
Ausgabe 4/2023
Nichtamtlicher Teil
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Das Einwohnermeldeamt informiert

Behördengänge sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!

BITTE BEACHTEN!

Neuausstellung von Dokumenten

Werte Bürgerinnen und Bürger,

aus gegeben Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Neuausstellung von Dokumenten (Reisepass, Bundespersonalausweis, Kinderreisepass) nur noch mit Vorlage von Geburts- bzw. Eheurkunde erfolgt.

gez. i.A. Peter

Einwohnermeldeamt

BITTE BEACHTEN!

Bei Zuzug vorzulegende Unterlagen bezogen auf die anzumeldenden Personen

alle vorhandenen Dokumente

(Kinderausweis, Personalausweis, Reisepass)

Geburtsurkunde

Eheurkunde

Scheidungsurteil

Vaterschaftsanerkennung

Sorgerechtserklärung

Zustimmungserklärung des nicht mitzuziehenden Elternteils bei gemeinsamem Sorgerecht

Wohnungsgeberbestätigung/-bescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)

gez. i.A. Peter

Einwohnermeldeamt

Veröffentlichung von Jubiläen

Zur Anpassung an die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) hat der Deutsche Bundestag am 27. Juni 2019 das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/579 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz EU - 2. DSAnpUG-EU) beschlossen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 20. September 2019 zugestimmt.

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt Nr. 41/2019, am 25.11.2019, verkündet.

Auf Basis dieses Gesetzes dürfen künftig keine Veröffentlichungen von Jubiläen im Amtsblatt mehr stattfinden. Diese Regelung wird ab sofort umgesetzt.

Informationen durch die Meldebehörde

Laut § 1 ThürPAuswG unterliegen Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, der Ausweispflicht.

Das heißt, dass jeder Deutsche ab dem 16. Lebensjahr in Besitz eines gültigen Dokumentes (Bundespersonalausweis oder Reisepass) sein muss.

Durch das Meldeamt wird darauf hingewiesen, dass die Dokumente nur eine begrenzte Gültigkeit von maximal 10 Jahren besitzen (abhängig vom Alter bei der Beantragung).

Wer es unterlässt, für sich einen Ausweis ausstellen zu lassen, obwohl er der Ausweispflicht unterliegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße belegt werden.

Bei der Erst- bzw. Neubeantragung sind die Geburts- oder Eheurkunde und das alte Dokument vorzulegen.

Die Gebühren für das neue Dokument werden bei der Antragstellung fällig.

Auskünfte dazu erteilt das Meldeamt der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig unter der Rufnummer 036642/296014 zu den Sprechzeiten.

Mo.

09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Die.

09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mi.

geschlossen

Do.

09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Fr.

08:00 Uhr - 11:00 Uhr

gez. i.A. Peter

Einwohnermeldeamt