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Amtsblatt der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Satzungen

2. Änderungssatzung

zur Satzung der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig über die Freiwillige Feuerwehr

Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), des § 14 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 05. Februar 2008 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. November 2020 (GVBl. S. 559) hat der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig in seiner Sitzung am 09. November 2023 folgende 2. Änderungssatzung beschlossen:

§ 1

Änderung

1. § 1 (Organisation, Bezeichnung) wird wie folgt geändert:

Der Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„Die Feuerwehr gliedert sich in Ortsteilfeuerwehren, die nachfolgende Bezeichnungen führen:

a)

„Freiwillige Feuerwehr Birkenhügel"

b)

„Freiwillige Feuerwehr Blankenberg"

c)

„Freiwillige Feuerwehr Blankenstein"

d)

„Freiwillige Feuerwehr Harra"

e)

„Freiwillige Feuerwehr Neundorf'

f)

„Freiwillige Feuerwehr Schlegel".

Die Löschgruppe Kießling wird aufgelöst und deren Mitglieder in die Ortsteilfeuerwehr Harra integriert.

Die Löschgruppe Seibis wird aufgelöst und deren Mitglieder in die Ortsteilfeuerwehr Schlegel integriert.

Die Ortsteilfeuerwehr Pottiga wird zur Löschgruppe umstrukturiert und der Ortsteilfeuerwehr Birkenhügel zugordnet."

§ 2

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.