Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKo) erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig mit Beschluss (§ 57 ThürKo) vom 07.03.2024 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen |
|
| und Ausgaben mit | 8.113.900,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen |
|
| und Ausgaben mit | 4.798.700,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 295 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 395 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 383 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.352.300,00 € festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Rosenthal am Rennsteig, d. 23.03.2024
Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
Die Bekanntmachung erfolgt auf Grund des § 57 Abs. 3 ThürKO in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan und seine Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 in der Zeit vom 22.04.2024 bis 08.05.2024 und jederzeit bis zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig, Zimmer 2.5, während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt ist.
Die Eingangsbestätigung der Haushaltssatzung 2024 nach § 21 Abs. 3 ThürKO durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis vom 14.03.2024 liegt vor.