Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vorn 28.01.2003, (GVB. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBI. S. 277, 278), erlässt die Gemeinde Rosenthal am Rennsteig folgende Aufhebungssatzung:
§ 1
Aufhebung
Es werden folgende Satzungen aufgehoben:
| • | Satzung zur Regelung des Marktwesens (Marktsatzung) für die Gemeinde Pottiga vom 20.01.2012 |
| • | Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen (Marktgebührensatzung) der Gemeinde Pottiga vom 23.01.2013 sowie deren 1. Änderungssatzung vom 31.01.2018. |
§ 2
Inkrafttreten
Diese Aufhebungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Rosenthal am Rennsteig, den 31.03.2025
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.