Az.: K 65/23 — Rudolstadt, 06.02.2025
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am
| Datum | Uhrzeit | Raum | Ort |
| Mittwoch, 20.08.2025 | 09:00 Uhr | II, Sitzungs- saal | Amtsgericht Rudolstadt, Marktstraße 54, 07407 Rudolstadt |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Harra
| Gemarkung | Flur, Flur- stück | Wirtschaftsart u. Lage | Anschrift | m2 | Blatt |
| Harra | 1, 64/1 | Gebäude- und Freifläche, Erholungs- fläche | Gartenwiese 8, 07366 Harra | 1.146 | 717 BV 2 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
voll unterkellertes, freistehendes Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten und ausgebautem Drempelgeschoss, Baujahr uni 1900, nach 2001 grundsaniert, ca. 188,44 qm Wohn- und Nutzfläche, eingeschossige Garage mit Carportanbau mit ca. 60 qm Nutzfläche, zweites Carport, Garten mit Zierteich;
Verkehrswert: 145.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 15.11.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Der nach § 13 ZVG für wiederkehrende Leistungen maßgebliche Beschlagnahmezeitpunkt ist der 14.11.2023.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
gez.
Schors
Rechtspflegerin
Beglaubigt
Rudolstadt, 11.03.2025
Müller, Jutizobersekretärin
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle — - Siegel -