Jeder Bürger der einen Hund besitzt, ob groß oder klein, ist in der Pflicht, seinen Vierbeiner innerhalb von 2 Wochen nach Anschaffung in der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig anzumelden.
Ebenso gilt die Anmeldung bei Zuzug in die Gemeinde Rosenthal am Rennsteig.
Anzeigepflichtig sind alle Hunde, die über vier Monate alt sind,
laut Satzung der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig über die Erhebung von Hundesteuer vom 15.10.2019, § 11
Das Formular Hundesteueranmeldung finden Sie auf unserer Homepage
Bürgerservice/Anträge Formulare/Finanzverwaltung/Anmeldung bzw. Abmeldung von Hunden
| per Mail an: | |
| per Fax: | 036642 296028 |
| per Post: | Gemeinde Rosenthal am Rennsteig |
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| Rennsteig 2 |
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| 07366 Rosenthal am Rennsteig |
| vor Ort: | Abteilung Finanzen, Gemeinde Rosenthal am Rennsteig |
Nach Anmeldung erhalten Sie einen Hundesteuerbescheid sowie eine Hundemarke, diese muss von jedem steuerpflichtigen Hund getragen werden.