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Amtsblatt der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
Ausgabe 5/2024
Nichtamtlicher Teil
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Das Ordnungsamt informiert

Jeder Bürger der einen Hund besitzt, ob groß oder klein, ist in der Pflicht, seinen Vierbeiner innerhalb von 2 Wochen nach Anschaffung in der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig anzumelden.

Ebenso gilt die Anmeldung bei Zuzug in die Gemeinde Rosenthal am Rennsteig.

Anzeigepflichtig sind alle Hunde, die über vier Monate alt sind,

laut Satzung der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig über die Erhebung von Hundesteuer vom 15.10.2019, § 11

Das Formular Hundesteueranmeldung finden Sie auf unserer Homepage

www.rosenthal-am-rennsteig.de

Bürgerservice/Anträge Formulare/Finanzverwaltung/Anmeldung bzw. Abmeldung von Hunden

  • Bitte das Formular vollständig ausfüllen und unterschreiben.
  • Als Anlage Versicherungsnachweis und Hundepass mit Transpondernummer in Kopie beifügen.

per Mail an:

steuern@rosenthal-am-rennsteig.de

per Fax:

036642 296028

per Post:

Gemeinde Rosenthal am Rennsteig

Rennsteig 2

07366 Rosenthal am Rennsteig

vor Ort:

Abteilung Finanzen,

Gemeinde Rosenthal am Rennsteig

Nach Anmeldung erhalten Sie einen Hundesteuerbescheid sowie eine Hundemarke, diese muss von jedem steuerpflichtigen Hund getragen werden.