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Amtsblatt der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
Ausgabe 5/2024
Nichtamtlicher Teil
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Das Ordnungsamt informiert

An alle Hundehalterinnen und Hundehalter!

Der Hund ist ein treuer Freund der Menschen. Er bringt Leben, Abwechslung und Freude ins Haus. Deshalb nimmt die Zahl der Hunde auch stetig zu.

Damit Sie als Hundehalter auch Ihre Mitmenschen als Freunde behalten, sollten Sie sich nicht nur für Ihren vierbeinigen Liebling selbst, sondern auch für dessen Hinterlassenschaften verantwortlich fühlen.

Denn Hundekot ist nicht nur unappetitlich anzusehen, sondern kann auch Infektionsquelle für Krankheitserreger sein.

Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Hund auf öffentlichen Straßen, Bürgersteigen, Geh- und Radwegen, Spielplätzen und Grünanlagen nichts „hinterlässt“! Diesbezüglich wenden wir uns heute noch einmal mit der dringenden Bitte an Sie, Folgendes zu beachten:

  • Lassen Sie Ihren Hund nicht unbeaufsichtigt umherlaufen.
  • Meiden Sie Spielplätze, auf denen Hunde prinzipiell nicht mitgeführt werden dürfen.
  • Achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Öffentliche Straßen, Bürgersteige, Geh- und Radwege, Spielplätze, Plätze und Grünanlagen sind dafür tabu! Sollte Ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein „Geschäft“ verrichten, sind Sie auch dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es ist nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, Hundekot zu entfernen.
  • Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne. Wenn Sie sich beim „Gassigehen“ mit einer Tüte „bewaffnen“ und damit den Kot Ihres Vierbeiners einsammeln, tragen Sie entscheidend mit dazu bei, unsere Gemeinde sauber zu halten.

Übrigens, die hinterlassenen Hundehaufen auf öffentlichen Flächen sind kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Bitte verhalten Sie sich entsprechend, dass es dazu erst gar nicht kommt!