Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des Jugendförderplanes ist es, vorbehaltlich der Würdigung des Kreishaushaltes durch das Landesverwaltungsamt, noch möglich, für das Jahr 2025 Förderungen für Jugendverbände, Jugendvereine, Jugendgruppen, Jugendclubs oder Jugendinitiativen zu erhalten.
Entsprechend der neu gefassten Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendverbandsarbeit und des Kinder- und Jugendschutzes nach §§ 11 - 14 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) im Saale-Orla-Kreis können Jugendverbände, und -vereine sowie Jugendgruppen und -initiativen, die im Landkreis tätig sind und entsprechende Angebote der Jugendarbeit vorhalten, eine Zuwendung erhalten.
Hierbei können von
| - | Einrichtungen anerkannter freier Träger oder |
| - | Einrichtungen sonstiger freier Träger (z.B. Jugendclubs) |
Fördermittel beantragt werden.
Der Antrag auf Förderung von Maßnahmen und Projekten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit ist auf der Webseite des Landkreises unter:
https://www.saale-orla-kreis.de/de/dienstleistung/leistung/53/jugendarbeit.html
bzw. unter dem Pfad:
www.saale-orla-kreis.de - Bürgerservice - was erledige ich wo? - Stichwort: Jugendarbeit hinterlegt.
Es wird gebeten, die Anträge bis 27.06.2025 einzureichen.
Wir bitten, die Information an die Verantwortlichen der Städte! zugehörigen Ortsteile/Gemeinden weiterzuleiten.
Weiter können ganzjährig Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung (Ferienfreizeiten) gefördert werden. Der Antrag ist ebenfalls auf genannter Webseite hinterlegt unter: https://www.saale-orla-kreis.de/de/datei/anzeigen/id/25917,28/antrag_auf_kinder_und_jugenderholung_ferienfreizeit.pdf,
bzw. unter dem Pfad:
www.saale-orla-kreis.de - Bürgerservice - was erledige ich wo? - Stichwort: Kinder- und Jugenderholung hinterlegt.
Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Beate Herrgott
Fachdienst Jugend und Familie/Jugendamt