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Amtsblatt der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinderatssitzung vom 15.06.2023 der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig

Beschluss Nr. 445 - 35/23

Beratung und Beschlussfassung über die gemeindliche Vorschlagsliste der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig für die Schöffenwahl

anwesend: 15 Mitglieder des Gemeinderates

Abstimmungsergebnis: 15 Zustimmungen, 0 nein, 3 Enthaltungen

Beschluss Nr. 446 - 36/23

Der Gemeinderat beschließt in seiner heutigen Sitzung die vorliegende Entgeltordnung in der Fassung vom 15.06.2023.

anwesend: 15 Mitglieder des Gemeinderates

Abstimmungsergebnis: 15 Zustimmungen, 0 nein, 0 Enthaltungen

Beschluss Nr. 447 - 37/23

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig beschließt in seiner heutigen Sitzung die Vergabe Planungsleistung für die Kostengruppen 410/420 (Gas-, Wasser-, Abwasseranlagen und Wärmeversorgungsanlagen sowie Kostengruppe 440/450 Starkstromanlagen/Informationstechnische Anlagen bei der Baumaßnahme Planung und Baumaßnahme Verwaltungsgebäude in H. v. 59.649,33 € (brutto) an das

INGENIEURBÜRO HOH GbR

Schönbrunn 200

07929 Saalburg-Ebersdorf.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Beauftragung zu veranlassen.

Die Ausgaben sind in der Haushaltsstelle 06000.94000 veranschlagt.

anwesend: 15 Mitglieder des Gemeinderates

Abstimmungsergebnis: 12 Zustimmungen, 0 nein, 3 Enthaltungen

Beschluss Nr. 448 - 38/23

1.

Der Gemeinderat beschließt, das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans WA Neundorf „An der Kuppel“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB einzuleiten. Der Änderungsbereich ist im Lageplan (siehe Anlage) dargestellt.

2.

Die 1. Änderung soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 erfolgen, da durch die Änderung des Bebauungsplans die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Ferner wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

3.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans wird zu gegebener Zeit in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung vorgestellt. Daraufhin werden die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen. Auf die öffentliche Auslegung wird dann durch entsprechenden Aushang hingewiesen.

4.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans WA Neundorf „An der Kuppel“ ortsüblich bekannt zu machen.

anwesend: 16 Mitglieder des Gemeinderates

Abstimmungsergebnis: 16 Zustimmungen, 0 nein, 0 Enthaltung

Beschluss Nr. 449 - 39/23

1.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans WA Neundorf „An der Kuppel“, bestehend aus Planzeichnungen (Teil A.1 und Teil A.2) und textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie die Begründung, werden in der Fassung vom 30.05.2023 gebilligt.

2.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans WA Neundorf „An der Kuppel“ in der Fassung vom 30.05.2023 und die Begründung, werden zur Information der Öffentlichkeit für die Dauer von einem Monat zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung können Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Die 1. Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Dementsprechend wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

3.

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und über die öffentliche Auslegung benachrichtigt.

4.

Die Verwaltung wird beauftragt:

-

den Beschluss über die öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen und darin auf den Verzicht der Umweltprüfung hinzuweisen sowie

-

die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich in das Internet einzustellen sowie

-

die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten.

anwesend: 16 Mitglieder des Gemeinderates

Abstimmungsergebnis: 16 Zustimmungen, 0 nein, 0 Enthaltung

Beschluss Nr. 450 - 40/23

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig nimmt die vorliegende Einordnungskonzeption des beauftragten Ingenieurbüros TRIPLAN GmbH Gera wohlwollend zur Kenntnis. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, notwendige Schritte zur weiteren Planung auf Basis der vorliegenden Konzeption vorzunehmen.

2.

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig nimmt die vorliegende Heizungskonzeption des unterbeauftragten Ingenieurbüro Dr. Siebert zur Kenntnis. Der Bürgermeister wird beauftragt, die notwendigen weiteren Schritte zur Planung des Objektes unter Verwendung einer Heizung mit holzbasierten Brennstoffen (Holzpellets oder Holzhackschnitzel) vorzunehmen.

anwesend: 16 Mitglieder des Gemeinderates

Abstimmungsergebnis: 15 Zustimmungen, 0 nein, 1 Enthaltungen

Beschluss Nr. 451 - 41/23

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig nimmt das vorliegende Honorarangebot der IGS Ingenieure Meiningen GmbH zur Prüfung von Brücken im Ortsteil Harra entlang der Bahnstrecke in Höhe von 11.275,25 € zur Kenntnis und bevollmächtigt den Bürgermeister zur Auftragsvergabe.

Die Finanzierung der außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus Mitteln der allgemeinen Rücklage.

anwesend: 16 Mitglieder des Gemeinderates

Abstimmungsergebnis: 16 Zustimmungen, 0 nein, 0 Enthaltungen

Beschluss Nr. 454 - 44/23

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig nimmt in seiner heutigen Sitzung das Nachtragsangebot der Firma Wieduwilt Bau GmbH in Höhe 21.953,76 € zur Kenntnis und ermächtigt den Bürgermeister, die zusätzlichen Arbeiten an den Spielplätzen in Birkenhügel und Blankenstein zu beauftragen.

Es handelt sich um die vier folgenden Positionen:

1.

Spielplatz Blankenstein - Zusätzliche Drainage

3.394,94 € netto

2.

Beide Spielplätze - Schrotten als Tragschicht einbauen

8.122,80 € netto

3.

Birkenhügel - Anbindung der Drainage an vorh.Schacht

4.363,24 € netto

4.

Birkenhügel - Reparatur Überlauf Teich

2.567,56 € netto

Die Ausgaben sind in den Haushaltsstellen 5900.9400 und 5810.9400 veranschlagt.

anwesend: 16 Mitglieder des Gemeinderates

Abstimmungsergebnis: 16 Zustimmungen, 0 nein, 0 Enthaltungen