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Amtsblatt der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung

über die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans WA Neundorf „An der Kuppel“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig hat in seiner Sitzung vom 15.06.2023 mit Beschluss-Nr. 449-39/23 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans WA Neundorf „An der Kuppel“, bestehend aus Planzeichnungen (Teil A.1 und Teil A.2) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie die Begründung, in der Fassung vom 30.05.2023 gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass die 1. Änderung im vereinfachten Verfahren erfolgt und auf eine Umweltprüfung, einen Umweltbericht und die Angabe, welche Arten von umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, gemäß § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet wurde. Der Änderungsbereich ist im folgenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans WA Neundorf „An der Kuppel“ (Fassung vom 30.05.2023) und die Begründung liegen in der Zeit vom

31.07.2023 bis einschließlich 01.09.2023

im Sekretariat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig, Rennsteig 2, 07366 Rosenthal am Rennsteig während der Dienstzeiten:

Montag

8:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag

8:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch

8:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag

8:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

Freitag

8:00 - 11:30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich sind Terminvereinbarungen zur Einsichtnahme telefonisch unter 036642 / 29600 oder per Email unter info@rosenthal-am-rennsteig.de möglich. Während der gesamten Auslegungszeit sind die ausliegenden Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig unter folgendem Link: https://www.rosenthal-am-rennsteig.de/index.php/de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung zur Einsichtnahme abrufbar.

Im Zeitraum der öffentlichen Auslegung hat jedermann Gelegenheit, Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans WA Neundorf „An der Kuppel“ schriftlich oder zur Niederschrift zu den oben genannten Auslegungszeiten vorzubringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans WA Neundorf „An der Kuppel“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Hinweis: Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Aufstellungsverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates anonymisiert beraten und entschieden.

Die von der 1. Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Auslegungszeit angeschrieben und erhalten, innerhalb einer angemessenen Frist, die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (gemäß § 4 Abs. 2 BauGB).

Rosenthal am Rennsteig, den 10.07.2023

A. Neumüller, Bürgermeister