Liebe Bürgerinnen und Bürger,
im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist die Gemeinde als Friedhofsträger verpflichtet, einmal jährlich die Standsicherheit der Grabsteine gemäß VSG 4.7 Gartenbau - Berufsgenossenschaft von fachkundigen Personen nach der Frostperiode kontrollieren und dokumentieren zu lassen.
Die Überprüfung wird durch eine Fachfirma in der Kalenderwoche 33 / 2026 vorgenommen.
Ergeben sich Beanstandungen, werden die Nutzungsberechtigten durch Aufkleber auf das nicht mehr standfeste Grabmal hingewiesen und durch die Friedhofsverwaltung schriftlich aufgefordert, die Standfestigkeit fachmännisch wiederherzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt